Lamoureux: Euratom-Bestimmungen in neue EU-Verfassung übertragen

In einer Kolumne der Financial Times setzt sich der Generaldirektor für Energie und Verkehr der EU, François Lamoureux, persönlich dafür ein, die wichtigsten Bestimmungen des Euratom-Vertrags in die neue EU-Verfassung einzubringen.

13. Mai 2003

Einen überarbeiteten Entwurf für eine europäische Verfassung legte der damit beauftragte 105-köpfige Konvent unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d'Estaing am 26./ 27. Mai 2003 vor. Die Verfassung soll das bestehende EU-Vertragswerk in einem übersichtlichen und leicht lesbaren Text zusammenführen. Der jetzt vorliegende Entwurf klammert strittige Fragen freilich vorerst aus, darunter auch die Kernenergie.
In der Kolumne erinnert Lamoureux daran, dass die europäische Energieversorgung bereits bei der EU-Gründung eine zentrale Rolle spielte: In den Verträgen von Paris (1951) und Rom (1957) wurden für die Kohle und die Kernenergie besondere Vorkehren getroffen. Heute hänge - vielleicht noch viel mehr als vor 50 Jahren - die Zukunft Europas entscheidend von einer besseren Organisation von Energieproduktion und -verbrauch ab. Entsprechende Bestimmungen gehören daher nach Ansicht von Lamoureux unbedingt in die neue Verfassung, die ja unter dem Leitmotiv der Nachhaltigkeit stehe. Nachdem bei eingriffsloser Entwicklung bis 2020 die Energieversorgung der EU zu 70% auf Importe abstellen würde, seien Energiefragen für die Unabhängigkeit der EU von grösster Bedeutung.
Der noch geltende Euratom-Vertrag von 1957 habe zum Ziel, eine unabhängige Energieversorgung der EU zu fördern und die Entwicklung der Kernenergie angemessen zu überwachen, dies gerade, weil sie kontrovers sei. Jedes EU-Mitglied könne frei entscheiden, aus der Kernenergie auszusteigen oder sie vermehrt zu nutzen, oder könne diese Frage offen lassen, wie dies ein kürzlich erschienenes Positionspapier der britischen Regierung vorschlage. Eine Tatsache sei freilich, dass Europa 2002 die Kernenergie mehr denn je nutzte: Sie deckte 35% des Strombedarfs. Lamoureux erinnert an das Grünbuch der EU-Kommission über Energie von 2002. Dieses komme klipp und klar zum Schluss, die EU könne ohne Kernenergie die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls nicht einhalten. Die Kernenergie spare jedes Jahr 300 Mio. t CO2-Abgaben ein. Das entspreche der Hälfte der Emissionen aller Fahrzeuge in der EU.
Lamoureux unterstreicht in der Kolumne, dass weder die Kernenergie noch der Euratom-Vertrag zum Sterben verurteilt seien. Zwar herrschten heute andere Anliegen als zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor, aber der Vertrag sei flexibel umsetzbar, wie die jüngsten Vorstosse der EU-Kommission zu Sicherheitsnormen, Stilllegungsfonds und Abfallbewirtschaftung zeigten. Auch stelle der Vertrag die korrekte Überwachung der Stilllegung von Kernanlagen einschliesslich acht Reaktoren in den neuen Mitgliedsländern sicher. Entgegen einem Missverständnis auf Grund der Präambel ende die Umsetzung des Vertrags nicht unweigerlich in der Kernenergieförderung. Sein Hauptzweck sei vielmehr eine strenge Überwachung aller zivilen Tätigkeiten auf dem Nukleargebiet. Die Unterzeichnung durch Staaten, welche die Nutzung der Kernenergie ablehnten, führe nicht zu Widersprüchen. Im Gegenteil helfe ihnen die Euratom-Mitgliedschaft, auf einen verantwortlichen Umgang mit der Kernenergie in den anderen EU-Staaten hinzuwirken.
Der Euratom-Vertrag sei klar noch relevant, schliesst Lamoureux. Die Einbindung der Hauptbestimmungen in die EU-Verfassung wäre eine gute Gelegenheit, gewisse Teile zu modernisieren. Obsolete Vorkehren wie die Uranerzeugung in der EU könnten gestrichen und neue hinzugefügt werden, um die Verantwortung der Gemeinschaft für Sicherheitsfragen und die Investitionsüberwachung festzuschreiben. Es wäre auch wesentlich, die demokratischen Instrumente der EU auf die durch den Euratom-Vertrag geregelten Bereiche auszudehnen. So sollte das Europaparlament die Kompetenz erhalten, bei Anliegen wie dem Strahlenschutz das Sagen zu haben. Kurz, es gehe nicht darum, ob die Kernenergie beizubehalten sei oder nicht, sondern darum, ob die Kernenergie weiterhin unter die Überwachung durch Europa fallen solle oder nicht. Dies dürfe die neue Verfassung nicht ausklammern.

Quelle

P.B. nach Financial Times, 14. Mai 2003

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