Leibstadt dementiert Greenpeace-Behauptungen zu Wiederaufarbeitungsverträgen

Im Rahmen einer missglückten Aktion auf dem Vorgelände des Kernkraftwerks Leibstadts (KKL) am 19. Juni 2000 verbreitete die Organisation Greenpeace eine vollkommen irreführende Meldung zu Handen der Medien und der Öffentlichkeit.

19. Juni 2000

Wie einer Pressemitteilung des KKL entnommen werden kann, hat das Werk entgegen der Greenpeace-Behauptung keine Verträge zur Verdoppelung der Mengen für die Wiederaufarbeitung abgeschlossen. Der wahre Sachverhalt sehe vielmehr wie folgt aus: Das Kernkraftwerk Leibstadt hat die vertraglichen Vereinbarungen betreffend Wiederaufarbeitung mit La Hague bereits im Jahre 1978 und mit Sellafield im Jahre 1983 für je 64 Tonnen abgeschlossen. Das KKL schreibt weiter, die Umweltorganisation habe mit ihrer unwissenschaftlichen und nicht vor Ort recherchierten Falschinformation Bevölkerung und Presse einmal mehr für ihre Propagandazwecke missbraucht.
Die Ursache der Falschmeldung ist vermutlich auf folgende Fakten zurückzuführen: Im August 1999 präsentierten die Schweizer Kernkraftwerke anlässlich einer Medienkonferenz zum Thema Wiederaufnahme der Transporte bestrahlter Brennelemente unter anderem eine Tabelle "Transportplanung, Belegung der Brennelementlager". Darin ist für das KKL in der Brennelement-Abtransportplanung 1999 bis 2002 von gesamthaft 292 Brennelementen die Rede - aber es wird nicht gesagt, damit seien alle Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen ausgeschöpft. In einem Anfang April in der "Aargauer Zeitung" publizierten Artikel wurde dann erwähnt, das KKL werde in den nächsten Jahren insgesamt noch rund 700 Brennelemente in die Wiederaufarbeitung schicken. Diese logisch erklärbare Zahlendifferenz (die zweite Quelle geht von einer Gesamttransportmenge aus und nicht von einer Planung bis ins Jahr 2002) ergibt beinahe die von Greenpeace genannten 130 Tonnen, die von ihr als "zusätzlich ausgehandelt" bezeichnet werden. Falls die Falschmeldung auf dieser Grundlage basiert: Ein einziges Telefon hätte helfen können, das Missverständnis zu klären ...

Quelle

H.R. nach KKL, Medienmitteilung vom 19. Juni 2000 und nach Auskunft KKL vom 20. Juni 2000

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