Leibstadt: Zwei lnes-1-Ereignisse

Beim Anfahren der Anlage nach dem Betriebsunterbruch vom 28./29. Mai 2004 kam es im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) zu zwei meldepflichtigen Ereignissen, welche nach Vorliegen detaillierter Analysen auf der siebenstufigen internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen nun der Stufe 1 zugeordnet wurden.

28. Juni 2004

Die Sicherheit der Bevölkerung, des Personals und der Anlage war nicht beeinträchtigt. Es kam zu keiner unzulässigen Abgabe radioaktiver Stoffe, wie das KKL am 29. Juni 2004 mitteilte.
Beim seinerzeit angekündigten Betriebsunterbruch wurde eine Dichtung an einem der beiden Reaktorwasser-Umwälzregelventile im nuklearen Teil der Anlage erfolgreich ersetzt. Zwei Probleme traten jedoch beim anschliessenden Hochfahren des Reaktors mit Abweichungen gegenüber den technischen Betriebsvorschriften auf.
Beim ersten Ereignis wurde die zulässige Aufheizrate des Kühlmittels überschritten. Erste Untersuchungen des Ereignisablaufes zeigen, dass dies zu keinen Folgeschäden geführt hat. Im zweiten Fall wurde ein System zur Luftspülung innerhalb des Reaktorsicherheitsgebäudes (Drywell) zu spät abgeschaltet. Dies führte jedoch nicht zu einer unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe. Beide Ereignisse wurden von der Betriebsmannschaft durch richtige Eingriffe korrigiert, bevor automatische Sicherheitssysteme ansprechen mussten.
Das KKL leitet in Kenntnis der Umstände geeignete Korrekturmassnahmen ein, um eine Wiederholung oder ähnlich gelagerte Ereignisse künftig zu vermeiden. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) wurde im Rahmen des Meldewesens informiert. Die unmittelbar eingeleiteten Analysen zeigen, dass die Ereignisse keinen nachteiligen Einfluss auf den sicheren Weiterbetrieb des Kraftwerks haben.

Quelle

D.S. nach KKL, 29. Juni 2004

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