Monju: japanische Regierung für Wiederinbetriebnahme

Die japanische Regierung will Berufung gegen den Entscheid eines japanisches Gerichts in Kanazawa, Präfektur Nagoya, einlegen, die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Monju (Schneller Brüter, 246 MW) sei aus Sicherheitsgründen zu annullieren.

2. Feb. 2003

Das Gericht kassierte einen Entscheid der Vorinstanz, des Distriktgerichts Fukui, von 2000. Dieses hatte eine bereits 1985 eingebrachte Klage von 32 Anwohnern des Monju abgelehnt. Das Gericht in Kanazawa begründete seinen Entscheid mit einem "Irrtum" in der Sicherheitsbeurteilung durch die zuständige Regierungsstelle. Beim Monju fehlten präventive Schutzmassnahmen gegen Natriumlecks. Auch stelle das mögliche Zusammenbrechen der Reaktorkernstruktur ein Risiko dar. Die Anwohner hatten geltend gemacht, bei der Sicherheitsbeurteilung hätten die Behörden die Gefahr einer Reaktion zwischen austretendem Natrium und dem ungenügend geschützten Boden vernachlässigt.
Der Monju ist seit Dezember 1995 wegen eines Natriumlecks in einem Sekundärkreislauf abgeschaltet. Der Betreiber, das Japan Nuclear Cycle Development Institute (JNC), hat erst kürzlich grünes Licht von der Regierung erhalten, ein umfassendes System zur Entdeckung und Beherrschung von Natriumlecks nachzurüsten. Weil das JNC im Verfahren, das jetzt vom Gericht in Kanazawa in zweiter Instanz beurteilt worden ist, nicht Partei war, ist es nicht zur Berufung berechtigt. Hingegen beabsichtigt die eines Irrtums bezichtigte Sicherheitsbehörde Nuclear and Industrial Safety Agency (NISA), den Entscheid "mit Entschlossenheit" an die nächste Instanz, das Berufungsgericht Nagoya, weiter zu ziehen. Sie wird dabei von der Regierung in Tokio unterstützt. Diese ist zuversichtlich, damit durchzukommen, da in ähnlichen Fällen stets die Behörden Recht bekommen hätten. Die vom Gericht in Kanazawa vorgebrachte Begründung sei nicht stichhaltig. Sie gehe von der unrealistischen Annahme aus, alle mehrfachen Sicherheitseinrichtungen würden gleichzeitig versagen. Die Frage des ausreichenden Schutzes der Böden gegen austretendes Natrium sei nachweislich mehrfach geprüft worden. Die Befürchtung, die Kernstruktur könne zusammenbrechen, beruhe auf unmöglichen Annahmen.

Quelle

P.B. nach NucNet, 28. Januar und 3. Februar 2003

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