Mühleberg: beschränkte Akteneinsicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Dezember 2010 laut einer Zwischenverfügung entschieden, beschränkte Einsicht in interne Akten des Kernkraftwerks Mühleberg zu gewähren. Unter Verschluss bleiben laut Gericht alle vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als «vertraulich» eingestuften Dokumenten.

13. Dez. 2010

Die als «vertraulich» klassifizierten Dokumente können gemäss Urteil aus überwiegenden öffentlichen Geheimhaltungsinteressen, die die innere Sicherheit betreffen, nicht offen gelegt werden. Zur inneren Sicherheit gehört laut Gericht unter anderem der Schutz wichtiger Infrastrukturanlagen vor Sabotageakten oder Terroranschlägen. Bei Kernkraftwerken falle dabei auch die «durch kriminelle Einwirkungen drohende Gefahr einer grossräumigen radioaktiven Verstrahlung ins Gewicht», heisst es.

Aussenstehende Gesuchsteller erhalten jedoch Einblick in Unterlagen, welche die technische Sicherheit des Kernkraftwerks betreffen. Laut Zwischenverfügung müssen ein Gutachten zu Kernmantelrissen beim Reaktor des Kernkraftwerks Mühleberg aus dem Jahre 2006 und drei weitere Unterlagen zugänglich gemacht werden. Gemäss Urteil überwiegt hier das Recht auf Einsicht das Interesse an der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen der Kernkraftwerksbetreiberin BKW FMB Energie AG.

Am 17. Dezember 2009 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Gesuch der BKW FMB Energie AG um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg gutgeheissen. Daraufhin erhoben verschiedene Gegner dieses Beschlusses, die alle vom gleichen Rechtsanwalt vertreten werden, Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Quelle

M.A. nach Bundesverwaltungsgericht, Medienmitteilung, 9. Dezember 2010

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