Mühleberg-Gegner vor EGMR in Strassburg erfolglos

Nachdem der Bundesrat im Oktober 1998 die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg um weitere zehn Jahre bis 2012 verlängert hatte, klagten Nachbarn des Kernkraftwerks zusammen mit weiteren Personen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen diesen Entscheid. Der EGMR hat nun am 13. September 2001 die Beschwerde gegen diese Verlängerung der Betriebsbewilligung abgewiesen.

12. Sep. 2001

Bereits 1997 waren Mühleberg-Gegner mit ihrer Klage gegen die Verlängerung der Betriebsbewilligung um zehn Jahre, die der Bundesrat im Dezember 1992 für die Zeit 1993 bis 2002 erteilt hatte, vor dem EGMR abgewiesen worden, nachdem ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK als erste Instanz noch Recht gegeben hatte. Damals waren die Richter des EGMR zum Schluss gekommen, der von den Beschwerdeführern als verletzt bezeichntete Artikel 6 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar. Dieser Artikel sieht die Überprüfung von Bewilligungen durch ein unabhängiges Gericht vor. Zur Begründung führte der EGMR aus, die Beschwerdeführer hätten keinen direkten Zusammenhang zwischen den von ihnen in Frage gestellten Betriebsbedingungen des Kraftwerks und ihrem Recht auf Schutz ihrer körperlichen Integrität hergestellt, weil sie nicht aufzeigen konnten, dass der Betrieb des Kernkraftwerks Mühleberg sie persönlich einer nicht nur ernsthaften, sondern auch konkreten und, vor allem, unmittelbaren Gefahr aussetze (Bulletin 15/1997).
Dem aktuellen Entscheid auf die neuerliche Klage kann man nun entnehmen, dass die Richter nach erneuter Prüfung, unter Einbezug von zwei neuen Gutachten, zur wörtlich gleichen Beurteilung wie im ersten Verfahren (Urteil vom 26. August 1997) kamen.

Quelle

H.R. nach EGMR, Entscheid vom 13. September 2001

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft