Nächstes Entsorgungsprogramm der Nagra 2016

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) muss das nächste Entsorgungsprogramm erst 2016 und nicht bereits 2013 einreichen. Grund ist, dass der Bundesrat erst im Sommer 2013 über das von der Nagra 2008 eingereichte aktuelle Entsorgungsprogramm entscheiden wird.

31. Jan. 2013

Das erste Entsorgungsprogramm reichte die Nagra fristgerecht am 17. Oktober 2008 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein. Gleichzeitig legte sie die Standortgebietsvorschläge für Etappe 1 der Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager vor.

Da laut Bundesamt für Energie (BFE) das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) die Standortgebietsvorschläge der Nagra zeitlich prioritär zu begutachten und erst danach das Entsorgungsprogramm zu überprüfen hatten, verzögerten sich ihre Gutachten zum Entsorgungsprogramm. Die Anhörung zum Entsorgungsprogramm und den behördlichen Stellungnahmen konnte daher erst Ende September 2012 abgeschlossen werden. Zurzeit laufe die Auswertung, so das BFE. Der Entscheid des Bundesrats über das Entsorgungsprogramm 2008 folge im Sommer 2013.

Nächstes Entsorgungsprogramm 2016

Die voraussichtliche Höhe der Stillegungs- und Entsorgungskosten wird ebenfalls alle fünf Jahre neu berechnet (gemäss Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen). Da Entsorgungsprogramm und Kostenstudien auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen, wurden sie laut BFE bis anhin zwar beide in einem Fünjahresrhythmus aufdatiert, aber nicht gleichzeitig. Allerdings sind sie inhaltlich eng aneinander gekoppelt. So sind im Entsorgungsprogramm die übergeordneten Eckpunkte für die Berechnung der Kosten festgehalten.

Nach Konsultation des Bundesrats und Information der parlamentarischen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) im November und Dezember 2012 hat das Uvek entschieden, dass die Nagra das nächste Entsorgungsprogramm statt 2013 erst im Jahr 2016 einreichen müsse. So könne die Nagra im nächsten Entsorgungsprogramm einerseits die Entscheide des Bundesrats zum Entsorgungsprogramm 2008 berücksichtigen. Andererseits lägen so ab 2016 das Entsorgungsprogramm und die Studien zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten jeweils gleichzeitig vor, was die behördliche Überprüfung dieser Dokumente erleichtern werde.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 24. Januar 2013

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