Nagra: alte SMA-Standortlisten sind bedeutungslos

Die Nagra gibt bekannt, dass alle alten Listen von möglichen Standorten für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) heute nicht mehr gültig und damit bedeutungslos sind.

3. Apr. 2003

Die Nagra tritt Vermutungen entgegen, die in den frühen 80er-Jahren als potentielle Standorte genannten Orte seien weiterhin in Diskussion. Für eine neue Standortsuche werden andere Kriterien massgebend sein, da sich die technischen Möglichkeiten für die Entsorgung erweitert haben.
Der Wellenberg wurde 1993 nach einem langjährigen, landesweiten Auswahlverfahren als geeigneter Standort für ein SMA-Lager vorgeschlagen. Dieses Verfahren ging von ursprünglich 100 potentiellen Standorten aus. Diese Liste wurde in den frühen 80er-Jahren auf 20 Standorte reduziert. Im letzten Schritt wurden an vier Standorten erdwissenschaftliche Felduntersuchungen durchgeführt und im Vergleich der Wellenberg ausgewählt.
Für den nun notwendig gewordenen Neubeginn kann nicht auf das damalige Vorgehen zurückgegriffen werden. Die alten Listen sind damit bedeutungslos. Es gilt, die heutigen Kriterien und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Gemäss Bundesrat (Antwort auf Interpellation Marty Kälin vom 3. Oktober 2002) werden, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kernenergiegesetz definiert sind, die Entsorgungsstrategie, die bestehenden Strukturen, die heutige Organisation der Entsorgung, aber auch der Einbezug von Politik und Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess überprüft.
Die Ausgangslage präsentiert sich heute auch auf der technischen Ebene anders als vor über 20 Jahren. So sind beispielsweise die Abfalleigenschaften und -mengen wesentlich besser bekannt, Transporte schwerer Lasten ins Lager sind auch über eine Rampe machbar (womit auf einen horizontalen Zugang verzichtet werden kann), logistische Aspekte der Erschliessung und die Möglichkeit eines Antransports der Abfälle per Bahn werden stärker gewichtet, etc. Heute verfügt die Schweiz über genügend Zwischenlagerkapazität, um alle radioaktiven Abfälle sicher zu lagern. Damit steht die nötige Zeit zur Verfügung, ein neues Entsorgungsprogramm mit Umsicht und Sorgfalt auszuarbeiten und dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten.

Quelle

D.S. nach Medienmitteilung der Nagra vom 4. April 2003

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