Nagra: Anhörung zum Entsorgungsprogramm eröffnet

Das von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Oktober 2008 eingereichte Entsorgungsprogramm geht jetzt zusammen mit den Ergebnissen der behördlichen Überprüfung in eine dreimonatige öffentliche Anhörung bis zum 28. September 2012.

18. Juni 2012

Das Entsorgungsprogramm der Nagra enthält Angaben zu Herkunft, Art und Menge der radioaktiven Abfälle, ihre Konditionierung, Charakterisierung und Inventarisierung. Weiter beschreibt es die Auslegungskonzepte und die Ausgestaltung der geologischen Tiefenlager, die Zuteilung der Abfälle, den Realisierungsplan für den Bau der Lager und das dazu notwendige Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Schliesslich dokumentiert es die nötigen Kapazitäten für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle, die Kosten und Finanzierung der Entsorgung sowie das Informationskonzept der Nagra.

Resultate der behördlichen Überprüfung des Entsorgungsprogramms

In ihren Stellungnahmen kommen das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zum Schluss, dass die Nagra mit dem Entsorgungsprogramm den gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. Das BFE und das Ensi halten zudem Empfehlungen für die künftigen Aktualisierungen des Entsorgungsprogramms fest. Unter anderem empfiehlt das BFE, dass das nächste Entsorgungsprogramm im Jahr 2016 gleichzeitig mit den neuen Kostenstudien für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eingereicht wird, um diese Berichterstattungen ab dann synchron durchzuführen. Der Nagra wird weiter empfohlen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Kosten eine allfällige Rückholung der Abfälle aus einem Tiefenlager verursachen würde. Die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) stellt ihrerseits fest, dass das Entsorgungsprogramm formal vollständig ist und die Überprüfung durch das BFE und das Ensi detailliert durchgeführt wurde. Die KNS unterstützt die Empfehlungen des BFE und des Ensi und ergänzt diese mit weiteren Empfehlungen.

Weiteres Vorgehen

Das Entsorgungsprogramm, die behördlichen Stellungnahmen und der Ergebnisbericht zur Anhörung werden dem Bundesrat 2013 zur Genehmigung vorgelegt. Dieser erstattet anschliessend dem Parlament Bericht.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 15. Juni 2012

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