Nationalrätliche Kommission für Wiederaufarbeitung
Bei ihren Beratungen zum Kernenergiegesetz (KEG) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Nationalrats die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente mit 15 zu 9 Stimmen wieder ins Gesetz aufgenommen, ohne dabei ein Moratorium gemäss Ständerat einzufügen.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht nicht ein Moratorium, sondern ein Verbot für die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Kernkraftwerken vor.
Die Urek Nationalrat hat die Hälfte von bisher 92 in der Detailberatung eingereichten Anträgen behandelt. Sieben Anträge wurden angenommen, zwölf Minderheitsanträge deponiert, etliche Anträge andiskutiert und auf die nächste Sitzung verschoben. In der Frage der Wiederaufarbeitung (Artikel 9 KEG) wurde die von der Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates eingebrachte Version mit 15 zu 9 Stimmen wieder aufgenommen. Sie knüpft die Bewilligung für die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung an eine zusätzliche Reihe von Voraussetzungen wie dem Vorhandensein einer Anlage, die dem internationalen Stand der Wissenschaft und Technik entspricht, internationaler Kontrollen und völkerrechtlicher Vereinbarungen. In einer Medienmitteilung erklärte das Urek-Sekretariat: "Da nützte es auch nichts, dass Umweltorganisationen und ihnen nahe stehende Kreise der Urek Nationalrat als Premiere 622 Unterschriften via Mail zugesandt hatten, welche die Aufnahme des 'Wiederaufarbeitungsstopps ins neue Atomgesetz' forderten. Die Moratoriumslösung des Ständerats in Artikel 104 Absatz 4 unterlag mit 14 zu 11 Stimmen."
Unbestritten war ein Antrag, zusätzliche Angaben zur Stoffbuchhaltung zusammenzutragen. Die Verwaltung wird die Stoffflüsse der Kernmaterialien und radioaktiven Abfälle, die in die Schweiz eingeführt werden und sie wieder verlassen, abklären und der Urek Nationalrat vorlegen. Ein Entscheid ist damit aber noch nicht gefällt. Weiter soll die Betriebsbewilligung von Kernanlagen befristet werden können, "sofern deren Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind" (Artikel 21 Absatz 2). Mit diesen Entscheiden hat sich die kernkraftwerksfreundliche Mehrheit der Kommission bisher in wesentlichen Punkten durchgesetzt.
Die Kommission tagte am 8. und 9. April 2002 unter dem Vorsitz von Christian Speck (SVP/AG) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern. Die Beratungen werden am 13./14. (und evtl. 15.) Mai 2002 bei Artikel 25 fortgesetzt.
Quelle
M.S. nach Pressemitteilung der Urek Nationalrat, 10. April 2002