Nationalrat verabschiedet Haftpflichtrevision ohne Änderungen

Der Nationalrat hat am 27. Mai 2008 der Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) als Zweitrat ohne Änderungen zugestimmt. Die Revision beinhaltet die Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung von CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. sowie die Anpassung des KHG an die entsprechenden internationalen Übereinkommen.

3. Juni 2008

Mit der Zustimmung zum «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie» folgt der Nationalrat dem Ständerat. Der Bundesbeschluss betrifft einerseits die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen von 1960 und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie von 1963, andererseits die damit zusammenhängende Totalrevision des KHG.

Anträge zurückgewiesen

Verschiedene Anträge für eine erhöhte Deckungssumme sowie ein Rückweisungsantrag mit dem gleichen Hintergrund wurden vom Nationalrat klar abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden ein Antrag, der die Haftung vom Betreiber der Kernanlage auf die Muttergesellschaften ausdehnen wollte («das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe, die den Betreiber entweder organisatorisch oder wirtschaftlich auf direkte oder indirekte Weise kontrolliert») sowie ein Antrag für eine Verlängerung der Verjährungsfrist von 30 auf 60 Jahre.

In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Revision mit 124 zu 32 Stimmen, wobei sich ein grosser Teil der Ratslinken der Stimme enthielt (30 Enthaltungen). Die Schlussabstimmung in beiden Räten findet am 13. Juni 2008 statt.

Quelle

M.A. nach Parlamentsdienste, Ratsprotokoll, 27. Mai 2008

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