Neue Drucksensoren für EDF-Containment

Mit Brief vom 17. Mai 2002 verlangt der Chef der französischen nuklearen Aufsichtsbehörde DGSNR (Direction générale de la sûreté nucléaire et de la radioprotection), André-Claude Lacoste, von der Electricité de France (EDF) die Nachrüstung aller ihrer Druckwasserreaktor-Kernkraftwerke mit neuen Containment-Drucksensoren.

16. Mai 2002

Die neuen Sensoren müssen einen Druckbereich von 0 bis 7,5 bar abdecken. Sie werden für die Bewältigung bestimmter auslegungsüberschreitender Unfallabläufe verwendet. Die Druckwasserreaktoren der EDF verfügen über ein Sandfilter zur gezielten kontrollierten Druckentlastung des Containments. Die Auslösung dieser Druckentlastung konnte bis anhin 24 Stunden nach Unfallbeginn und bei Überschreiten eines Containmentdruckes von 5 bar erfolgen.
Nach einer Revision der Störfall-Managementvorschriften hat die EDF im Januar 2000 bei der Behörde den Antrag gestellt, die Auslöseschwellen für die Containmentdruckentlastung bei den 900-MW-DWR auf 7 bar und bei der 1300-MW und N4-Reihe auf 6 bar zu erhöhen.
Gestützt auf eine Empfehlung der zuständigen Expertengruppe (Groupe permanent d'experts pour les réacteurs nucléaires, GPR) hat die DGS NR den Antrag der EDF bewilligt und eine Frist bis Anfang 2005 für die Nachrüstung mit entsprechenden Sensoren bekannt gegeben.

Quelle

H.K. nach Mitteilung der DGSNR vom 17. Mai 2002

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