Neue Rückstellpolitik der EDF für Stilllegung und Entsorgung

Im Hinblick auf eine EU-konforme Rechnungslegung hat die staatliche französische Electricité de France (EDF) die Berechnung und Darstellung ihrer finanziellen Rückstellungen für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie die Entsorgung geändert.

30. Mai 2003

Bis 2001 war es der EDF als Staatsunternehmen untersagt, solche Rückstellungen zu diskontieren, das heisst, einen Abschlag für die Zinseinnahmen vorzunehmen, mit denen gerechnet werden darf, bis die zurückgestellten Mittel gebraucht werden. Ende 2002 wies die EDF erstmals mit der Diskontierungsmethode bewertete Stilllegungsreserven von EUR 12,4 Mrd. und Entsorgungsreserven von EUR 16,4 Mrd. aus. Im Vorjahr waren es noch EUR 11,8 Mrd. für die Stilllegung und EUR 15,3 Mrd. für die Entsorgung, also EUR 1,7 Mrd. weniger. Künftig wird die EDF die jährlichen Rückstellungen so bemessen, dass bis zur Stilllegung und zum Abbruch ihrer 58 Druckwassereinheiten sowie zum Abbruch der bereits abgeschalteten Blöcke (neun gasgekühlte Reaktoren und Superphénix) Mittel zur Verfügung stehen, die 15% der um Inflation und Teuerung korrigierten Erstellungskosten entsprechen. Dabei geht die EDF vorsichtig von einer nutzbaren Lebensdauer von 30 Jahren aus, setzt jedoch weitere rund 30 Jahre ein, bevor die Anlagen nach der endgültigen Abschaltung abgebrochen und beseitigt werden. Dank der Diskontierung fallen die jährlichen Rückstellungen verhältnismässig niedriger aus. Als Diskontierungsrate wird 5% angenommen. Bei der Entsorgungsfinanzierung ist praktisch nur die Diskontierung des Anteils für die Abfallbeseitigung von Bedeutung, da die Kosten für Transport, Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung laufend zu begleichen sind.

Quelle

P.B. nach Nuclear Engineering International, Mai 2003

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft