Neuer Wenra-Bericht zur nuklearen Sicherheit in EU-Kandidatenländern
Am 7. November 2000 hat die Western European Nuclear Regulators' Association (Wenra) ihren zweiten Bericht zur nuklearen Sicherheit von sieben EU-Beitrittskandidatenländern präsentiert.
Ein erster solcher Bericht ist bereits im März 1999 veröffentlicht worden. Neu kommen jetzt Erkenntnisse dazu, die im direkten Kontakt mit den Aufsichtsbehörden der Kandidatenländer erarbeitet wurden. Im Weiteren liegen Resultate einer Arbeitsgruppe für WWER-440-Reaktoren vor.
In drei der betrachteten Länder, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik und Ungarn, entspreche die staatliche Aufsichtspraxis den westeuropäischen Normen. Anders sei die Situation in Bulgarien, Litauen, Rumänien und Slowenien. Gemäss Wenra sind die bulgarischen Behörden zuwenig unabhängig und verfügen über zuwenig Mittel, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. In Litauen sollte der Rechtsstatus des KKW Ignalina so geändert werden, dass der Betreibergesellschaft die volle Betriebsverantwortung übertragen wird. In Rumänien gebe es noch Mängel bei der Sicherheitsbewertung, bei der Notfallplanung und beim nuklearen Regelwerk. In Slowenien wird ein Revisionsbedarf bei der Kernenergiegesetzgebung und der Finanzierung der Aufsichtsbehörden ausgemacht.
In Bezug auf die verschiedenen Kernkraftwerke der Kandidatenländer würdigt die Wenra Verbesserungen bei den russischen Druckwasserreaktortypen WWER in den Bereichen Leittechnik, Containment und Verhalten beim Kühlmittelverluststörfall. Insbesondere die neueren dieser Anlagen sollten auf annähernd westlichen Stand gebracht werden können. Wegen des grossen Dampferzeugerinventars wird den WWER ein generell gutmütiges Stöfallverhalten attestiert.
Bei den litauischen RBMK-Blöcken konstatiert man einige Verbesserungen, glaubt aber nicht daran, dass sie auf westliches Sicherheitsniveau gebracht werden können. Der rumänische Candu-Block in Cernavoda sei vergleichbar mit Anlagen in Kanada. Die Wenra sieht hier allerdings Probleme im finanziellen Bereich, die es der Anlagenleitung erschweren könnten, ein adäquates Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten.
Die Wenra-Untersuchungen befassen sich nicht mit Aspekten des Strahlenschutzes und des Rückbaus. Fragen betreffend abgebrannte Brennelemente und die Entsorgung von radioaktiven Abfällen werden aus Sicht der Werksvorkehrungen betrachtet. Ebenso hat die Wenra keine detaillierten Sicherheitsüberprüfungen einzelner Standorte gemacht; dies sei die Verantwortung der nationalen Behörden.
Die Wenra wurde 1999 von den Chefs der Aufsichtsbehörden von Belgien, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Grossbritannien, Holland, Italien, Schweden, Spanien und der Schweiz gegründet. Ihr Ziel ist
das Schaffen eines gemeinsamen Vorgehens in Fragen der nuklearen Sicherheit in der Europäischen
Union.
Quelle
H.K.