Neues Kernenergie-Haftpflichtgesetz für Finnland

Mehr und mehr Länder heben die Beschränkung der Haftpflicht von Kernanlagenbetreibern auf, wie es die Schweiz bereits 1981 tat. Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet jetzt auch eine Fachkommission der Regierung in Helsinki.

4. März 2003

Die elfköpfige Kommission unter dem Vorsitz eines Vertreters des Justizministers wurde im August 2001 eingesetzt, um die Auswirkung der jüngsten internationalen Entwicklungen bei der nuklearen Haftpflicht - namentlich der Revision des Pariser und Brüsseler Abkommens - sowie im Rahmen der EU auf die finnische Rechtslage zu prüfen. Die Kommission, in der neben den Behörden die Industrie und die Kernkraftwerksbetreiber vertreten sind, schlägt in ihrem Bericht vor, neben der Aufhebung der Haftpflichtbegrenzung eine Mindestversicherungsdeckung von EUR 700 Mio. (rund CHF 1,03 Mrd.) vorzuschreiben. Hinzu käme eine Garantie des Standortstaats von EUR 500 Mio. (CHF 738 Mio.), sollte die Versicherungsdeckung nicht ausreichen. Die Versicherungsdeckung sei um diese Summe anzuheben, sobald die Assekuranz eine entsprechende Deckung anbieten könne. Sollten die Versicherung, die Eigenmittel des Betreibers und die Garantie des Standortstaats nicht ausreichen, solle die Regierung im Rahmen der internationalen Konventionen zusätzliche EUR 300 Mio. bereitstellen. Weitere Empfehlungen betreffen die Dauer des Zeitraums für die Anmeldung von Spätschäden und die Deckung von Schäden durch Unfälle in Kernanlagen in Folge terroristischer Handlungen.

Quelle

P.B. nach Medienmitteilung des finnischen Handels- und Industrieministeriums, 5. März 2003

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