Neues Kernkraftwerk im Aargau: Parlament überweist SVP-Motion

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 4. Juni 2025 mit 72 zu 63 Stimmen eine Motion der SVP-Fraktion überwiesen, die den raschen Neubau eines Kernkraftwerks im Kanton verlangt. Die Regierung ist nun beauftragt, entsprechende rechtliche und planerische Vorkehrungen zu prüfen und gegebenenfalls Gesetzesanpassungen vorzuschlagen.

4. Juni 2025
Fotomontage des Small Modular Reactor BWRX-300 im Kanton Aargau
Fotomontage des kleinen, modularen Reaktors BWRX-300 von GE Hitachi Nuclear Energy im Kanton Aargau. Nach dem Willen der Mehrheit des Grossen Rates des Kantons könnte so etwas in Zukunft Realität werden.
Quelle: Info633933 via Dreamstime.com (Flagge) und GEH (BWRX-300)

Die Motion betont, dass der Kanton Aargau als Standort besonders geeignet ist: Bereits heute befinden sich drei Kernkraftwerksblöcke an zwei Standorten im Kanton, wodurch eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung sowie ein grosser Erfahrungsschatz und genügend Fachkräfte vorhanden seien. Die Initianten der Motion führen weiter aus, dass ein neuer Reaktor dazu beitragen soll, die Versorgungssicherheit mit sauberem Strom langfristig zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern. Dies sei auch im Interesse der gesamten Schweiz und stelle eine wichtige Grundlage für den Wohlstand der Bevölkerung dar.

Ein weiteres zentrales Argument der Motion ist, dass der Bundesrat plant, das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufzuheben. Um vorbereitet zu sein, solle der Kanton Aargau jetzt die nötigen Vorarbeiten leisten, damit bei einer Änderung des Bundesrechts rasch gehandelt werden könne. Dazu zählen neben rechtlichen Abklärungen auch Gespräche mit potenziellen Betreibern und Investoren. Auch ein finanzielles Engagement des Kantons – etwa über seine Energiefirmen – solle geprüft werden.

Die parlamentarische Debatte zeigte ein geteiltes Bild: Die Motion wurde insbesondere von der SVP und der FDP unterstützt. Die Befürworter argumentierten mit der Sicherstellung einer verlässlichen und klimafreundlichen Stromversorgung sowie den genannten Standortvorteilen. Die Gegner – vor allem aus den Reihen der SP und der Grünen – äusserten Bedenken hinsichtlich der technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Umsetzbarkeit und verwiesen auf das geltende nationale Neubauverbot für Kernkraftwerke.

Die Aargauer Kantonsregierung erklärte, dass sie die Motion entgegennehme und im nächsten Schritt die notwendigen Abklärungen und Vorbereitungen treffen werde. Gleichzeitig wies die Regierung darauf hin, dass zentrale Entscheide auf Bundesebene nötig seien, da das eidgenössische Recht den Bau neuer Kernkraftwerke derzeit untersage.

Quelle

S.D. nach Kanton Aargau, Geschäft-Nr. 24.259

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