Nidwaldner Regierung erteilt Konzession für Wellenberg-Sondierstollen

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat an der Sitzung vom 25. September 2001 der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) die Konzession für den Bau eines Sondierstollens am Wellenberg in der Gemeinde Wolfenschiessen erteilt.

24. Sep. 2001

Der Stollen dient der Eignungsabklärung des Standortes als allfälliges Lager für schwach- und kurzlebige mittelradioaktive Abfälle. Der Regierungsrats-Beschluss muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Diese findet frühestens im Juni 2002 statt. Die Konzession bezieht sich ausschliesslich auf die Erstellung des untertägigen Sondierstollens sowie weiterer Einrichtungen wie Sondierbohrungen, Teststollen, Testnischen und Testkavernen. Sollte das Ergebnis der Eignungsabklärung positiv sein, wird später eine weitere Volksabstimmung im Kanton Nidwalden für die Realisierung eines Lagers notwendig.
Gestützt auf die Empfehlungen der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg (KFW) unter der Leitung von Prof. Walter Wildi hat der Regierungsrat verschiedene Bedingungen und Auflagen für die Freigabe des Stollenvortriebes in die Konzession aufgenommen: Es muss eine Validierung (Gültigkeitsprüfung) der vom Regierungsrat für die Beurteilung der Untersuchungsresultate geforderten Ausschlusskriterien erfolgen. In einem Untersuchungskonzept sind Zielsetzung, Untersuchungs- und Messmethoden, Messvorgänge inklusive Eichung, Messapparaturen, Messrhythmen und Qualitätskontrolle zu definieren und im Rahmen der bundesrechtlichen Bewilligungen zuhanden der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in einem Untersuchungs- und Arbeitsprogramm festzuhalten. Weiter hat die GNW vor der Freigabe des Stollenvortriebes ein Informationskonzept vorzulegen. Drittens ist der Kanton über den Verlauf der Arbeiten jährlich schriftlich zu informieren. Den Organen des Kantons und den von ihm bestimmten Experten, Fachgremien, Organisationen usw. ist jederzeit Zugang zu den nötigen Informationen zu gewähren. Schliesslich verlangt der Regierungsrat, dass die GNW vor Baubeginn verschiedene Versicherungen abschliesst, welche die Haftung während den Sondierarbeiten abdecken.
Zur Zeit wird in einer Fachgruppe des Bundes unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheitswesen und mit Beteiligung der KFW die Inventarliste für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle gemäss den Forderungen der Nidwaldner Regierung überarbeitet. Die kurzlebigen Abfälle sind auf solche mit Radionukliden zu begrenzen, deren Gehalt an langlebigen Alphastrahlern beschränkt ist und deren Halbwertszeit maximal 30 Jahre beträgt. Diese Facharbeiten werden längere Zeit in Anspruch nehmen, müssen aber spätestens bei einer allfälligen Einreichung des Konzessionsgesuchs für ein Lager SMA abgeschlossen sein.
Gleichzeitig mit der Verleihung der Konzession hat der Regierungsrat auch über die eingegangenen Einsprachen entschieden. Die Gemeinde Engelberg hatte ihre Einsprache nach Gesprächen mit dem Regierungsrat und der Gesuchstellerin zurückgezogen. Die weiteren drei Einsprachen hat der Regierungsrat als unbegründet abgewiesen, soweit er darauf eintrat. Mit den Einsprachen wurden vor allem Befürchtungen hinsichtlich volkswirtschaftlicher Schäden für den Tourismus in Engelberg geltend gemacht. Der Regierungsrat hat diesen Bedenken betreffend allfälligen wirtschaftlichen Auswirkungen Rechnung getragen. Die von ihm unter der Leitung von Prof. Peter Keller vom seco (Staatssekretariat für Wirtschaft im Eidg. Volkswirtschaftsdepartement) eingesetzte Arbeitsgruppe Volkswirtschaft hat den Auftrag, eine Wertschöpfungsstudie für die Region Nidwalden/Engelberg zu erarbeiten, die als Grundlage für ein Monitoring der touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung und für allfällige wirtschafts- und tourismuspolitische Massnahmen dienen soll.
Abgeltungszahlungen sind im Zusammenhang mit dem Bau eines Sondierstollens kein Thema. Erst im Falle eines Konzessionsgesuches für ein Lager für schwach- und kurzlebige mittelradioaktive Abfälle wird die Frage der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für den Kanton und die Gemeinden - einschliesslich der Gemeinde Engelberg - thematisiert werden.

Quelle

M.S. nach Medienmitteilung des Regierungsrats Nidwalden, 25. September 2001

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