NRA gibt Okay für Takahama-Wiederinbetriebnahme

Die Kansai Electric Power Co. hat am 12. Februar 2015 von der japanischen Nuclear Regulatory Authority (NRA) die definitive Bewilligung erhalten, an den beiden Einheiten Takahama-3 und -4 Nachrüstungen vorzunehmen. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde Kepcos Wiederinbetriebnahmeantrag für die beiden Einheiten zugestimmt.

18. Feb. 2015

Die Kansai hatte von der Behörde bereits im Dezember 2014 eine provisorische Nachrüstbewilligung erhalten. Mit dem definitiven Entscheid der NRA kann die Betreiberin die geplanten Anpassungen in den Reaktorinstallationen nun vornehmen. Laut NRA erfüllen die beiden jüngeren der vier Druckwasserreaktoreinheiten am Standort Takahama mit diesen Nachrüstungen die neuen Sicherheitsauflagen und können wieder in Betrieb genommen werden. Im Entscheidungsprozess mitberücksichtigt wurden sowohl Anliegen aus der Bevölkerung wie auch die Ansicht der Japan Atomic Energy Commission (JAEC) und dem Ministry of Economy, Trade and Industry (Meti). Bevor die beiden Blöcke den Betrieb aufnehmen können, muss die Kansai weitere Genehmigungen einholen.

Die Kernkraftwerke Japans wurden nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi im März 2011 nach und nach abgeschaltet. In Japan produziert derzeit keine der 48 kommerziell genutzten Kernkraftwerkseinheiten Strom. Bisher wurden bei der NRA 20 Anträge zur Wiederinbetriebnahme eingereicht.

Die Kansai ist die zweite Betreiberin, die von der NRA die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme erhalten hat: Im Juli 2014 hatte die NRA der Kyushu Electric Power Co. die erste solche Bewilligung für die Einheiten Sendai-1 und -2 erteilt. Im darauffolgenden Oktober und November stimmten sowohl die lokale Bevölkerung wie auch der Gouverneur der Präfektur Kagoshima der Wiederinbetriebnahme von Sendai-1 und -2 zu. Bis die beiden Blöcke anfahren werden, müssen unter anderem noch Arbeitspläne und Betriebssicherheitsprogramme genehmigt werden.

Quelle

M.B. nach NRA, Pressemitteilung, 12. Februar 2015

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