OECD-NEA regt Grundsatzdiskussion über Strahlenschutz an

Jetzt hat sich auch die Commission on Radiation Protection and Public Health der OECD Nuclear Energy Agency (NEA) kritisch mit den Grundlagen des heutigen Strahlenschutzes auseinandergesetzt.

10. Sep. 2000

Mit einem soeben erschienenen Bericht möchte sie eine möglichst breite Diskussion auslösen. Das Ergebnis soll ab 2005 in überarbeitete ICRP-Empfehlungen münden. Die ICRP-Empfehlungen bilden in den meisten Ländern die Grundlage für den gesetzlichen Strahlenschutz. Ausgelöst wurde die Diskussion bereits im letzten Sommer, als Roger Clarke, Vorsitzender der International Commission on Radiological Protection (ICRP), Vorschläge für ein neues Strahlenschutzkonzept publizierte und dabei besonders die Handhabung der Kollektivdosis kritisierte.
Der rund 30-seitige NEA-Bericht hinterfragt kurz zusammengefasst folgende acht Elemente des heutigen Strahlenschutzsystems:

  • Klarheit und Kohärenz: Die im Strahlenschutz verwendete Sprache ist komplex, manchmal widersprüchlich und trägt wenig zur Vertrauensbildung bei, dies besonders, weil nicht klar zwischen technisch-wissenschaftlichen und politisch-sozialen Anliegen unterschieden wird. Entsprechend sind die verwendeten Begriffe und Grundprinzipien im heutigen gesellschaftlichen Umfeld klar und eindeutig festzulegen.
  • Rechtfertigung: Dieses Konzept stellt sich in der Praxis als wenig hilfreich heraus. Oft ist Rechtfertigung völlig trivial oder dann - im Zusammenwirken mit dem Optimierungskonzept - gleich zu komplex. Die ICRP-Empfehlungen sollten dies künftig berücksichtigen.
  • Optimierung: Für die Theorie ist dieses Konzept zwar grundsätzlich wertvoll. Aber in der Praxis ist es zu oft schwierig anzuwenden und kann in den verschiedenen Gebieten - etwa Kernkraftwerke und Medizin - zu gegensätzlichen Ergebnissen führen. Daher sind klare ICRP-Richtlinien für die praktische Umsetzung erforderlich.
  • Kollektivdosis: Die Ermittlung dieser Grösse hilft zwar bei der Optimierung und beugt unvernünftigen Massnahmen wie einer "Dosisteilung" vor. Doch das Ergebnis ist mehr als fragwürdig, wenn kollektiv die "Wirkung" kleinster Dosen auf grosse Gruppen über lange Zeiten "berechnet" wird. Solches ist ein Missbrauch der schwellenlosen linearen Hypothese für die Dosis-Wirkungsbeziehung. Der Anwendung der Kollektivdosis als Konzept sind daher künftig klare Grenzen zu setzen, um das kritiklose Zusammenzählen von Dosen unterschiedlicher Gruppen zu vermeiden.
  • Grenzwerte: Es ist transparent zu machen, dass die verschiedenen Richt- und Grenzwerte für beruflich exponierte Personen und die allgemeine Bevölkerung sowie die Schwellen zwischen "annehmbar" und "nicht zulässig" das Ergebnis eines gesellschaftspolitischen Entscheids sind und nicht auf einer naturwissenschaftlichen Betrachtung beruhen. Für die Vertrauensbildung ist diese Transparenz ganz wesentlich.
  • Trivialität: Was eine triviale, das heisst bedeutungslose Dosis ist, wird von Experten und der betroffenen Bevölkerungsgruppe oft unterschiedlich empfunden. Die philosophische Diskussion, wo Freigrenzen liegen sollen und ob eine Nullabgabe wünschbar sei, ist jedenfalls nicht abgeschlossen.
  • Strahlenschutz der Bevölkerung: Die Ziele und Methoden des Strahlenschutzes werden oft schlecht verstanden. Die Rolle der Strahlenschutz-Fachleute als Wissenschafter, Überwacher und Entscheidungsträger ist neu festzulegen und Verfahren zum Einbezug der Betroffenen sind zu entwickeln.
  • Umweltschutz: Der heutige Strahlenschutz geht davon aus, dass die Umwelt ausreichend geschützt sei, wenn der Personenschutz gewährleistet ist. Diese Annahme ist zu diskutieren und zu begründen, oder es sind besondere Schutzziele für die Umwelt einzuführen.

Quelle

P.B. nach der OECD-NEA-Publikation "A Critical Review of the System of Radiation Protection", ISBN 92-64-18554-2, 11. September 2000

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