Öffnet sich Genf der Kernenergie?
Die Genfer Verfassungsversammlung hat den seit 1986 bestehenden Verfassungsartikel, der den Ausstieg des Kantons Genf aus der Kernenergie verlangt, an ihrer Sitzung vom 30. September 2010 abgeschwächt.
Mit 37 zu 33 Stimmen hat es die Assemblée constituante de la République et du Canton de Genève – die Verfassungsversammlung – abgelehnt, den heute bestehenden Verfassungsartikel zum Kernenergieausstieg beizubehalten. Er verpflichtet die kantonalen Behörden, sich mit «sämtlichen rechtlichen und politischen Mitteln der Errichtung von Kernkraftwerken jeglicher Art auf seinem Territorium oder in seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu widersetzen». Stattdessen hat die Assemblée constituante den Antrag mit 37 zu 34 angenommen, wonach sich der Kanton «an den Bemühungen beteiligen» soll, auf die Nutzung der Kernenergie zu verzichten. Zudem soll der Bau neuer Kernkraftwerke, Tiefenlager für radioaktive Abfälle und Wiederaufarbeitungsanlagen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.
Die Assemblée constituante wurde im Oktober 2008 gewählt und muss innert vier Jahren einen Vorschlag für die neue Genfer Kantonsverfassung ausarbeiten. Sie ist die älteste der Schweiz und stammt aus dem Jahr 1847. Im 80 Sitze umfassenden Verfassungsrat haben die bürgerlichen Kräfte eine leichte Mehrheit.
Quelle
M.A. nach Assemblée constituante, Sitzung vom 30. September 2010