Österreich hält trotz Niederlage an Klage gegen EU-Taxonomie für Kernenergie fest
Trotz Abweisung durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) will Österreich weiter gegen die Anerkennung der Kernenergie als «nachhaltig» vorgehen. Das Umweltministerium hat angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG)hatte im September die Klage Österreichs gegen die EU-Kommission abgewiesen und bestätigt, dass Kernenergie – unter klaren Sicherheits- und Nachhaltigkeitsauflagen – einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Hintergrund ist die EU-Taxonomieverordnung, die festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig gelten und somit Investitionen in klimafreundliche Technologien erleichtern sollen. Die EU-Kommission hatte bereits 2022 entschieden, sowohl Erdgas als auch Kernenergie unter bestimmten Bedingungen in die Taxonomie aufzunehmen. Ziel ist, Investoren eine Orientierung zu geben, welche Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen und langfristig die Energieversorgung sichern.
Das österreichische Umweltministerium hält dagegen, Atomkraft könne wegen möglicher Umweltrisiken nicht als nachhaltig gelten und kündigt an, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) – dem höchsten Gericht Europas – Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Unterstützt wird diese Position von mehreren Anti-Atom-Organisationen, die nach Bekanntgabe des Rechtsmittels eine geplante Kundgebung vor dem Ministerium abgesagt haben.
Quelle
S.D. nach atomstopp_atomkraftfrei leben!, Medienmitteilung vom 11. November 2025 und Der Standard, Artikel, 11. November 2025.