Österreich: keine Atomstromimporte ab 2015
Österreich will ab 2015 auf Import von Atomstrom verzichten. Zudem sollen die Energieversorger verpflichtet werden, die Bezugsquellen für Stromimporte vollständig anzugeben. Darauf haben sich Vertreter der Bundesregierung, der österreichischen Energiewirtschaft und von Umweltschutzorganisationen am dritten Energiegipfel im Bundeskanzleramt (BKA) geeinigt.

«Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt gegen Atomstromimporte unternommen haben», erklärte Bundeskanzler Werner Faymann beim sogenannten 3. Anti-Atomstrom-Gipfel im Bundeskanzleramt am 16. April 2012. Für das Ziel, 100% atomstromfrei zu werden, seien zwar noch einige Etappen notwendig, drei wichtige Punkte allerdings schon beschlossen, ergänzte Faymann. Dazu gehörten die gesetzliche Regelung einer vollständigen Stromkennzeichnung, der Verzicht auf den Bezug von Atomstromzertifikaten und auch ein Atomstromfrei-Gütesiegel. «Erst dann, wenn ab 2015 die gesetzliche Regelung in Kraft tritt, wiegt das Argument auch auf europäischer Ebene schwerer, dass sich Österreich aktiv gegen Atomstrom einsetzt», ist sich Faymann sicher. Damit könne auch der Vorwurf entkräftet werden, dass Österreich zwar keinen Atomstrom erzeuge, ihn jedoch importiere. «Wir haben uns daher entschlossen, auf Atomstrom zu verzichten.»
Verpflichtung zur vollständigen Stromkennzeichnung
Reinhold Mitterlehner, Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, legte den Fahrplan zur Stromkennzeichnung dar. Die Kennzeichnung des Stroms für die Haushalte soll bis Ende 2013 abgeschlossen sein. Der an Unternehmen gelieferte Strom müsse ab Ende 2015 vollständig gekennzeichnet sein. Diese Übergangsfrist ergebe sich aus teils lang laufenden Verträgen, die Unternehmen mit Lieferanten aus dem Ausland haben. «Damit ist klargestellt, dass es von der Erzeugung bis zum Verbrauch ein einheitliches System gibt. Es besteht auch nicht die Gefahr, dass die Durchleitung von Strom und somit die Rolle Österreichs als Energiedrehscheibe gefährdet wird», betonte Mitterlehner.
Die Regelung werde durch eine freiwillige Verpflichtung der Energiewirtschaft umgesetzt. Sichtbares Zeichen dessen soll ein Atomstromfrei-Gütesiegel für Energieversorgungsunternehmen sein, das auf dem seit Jahresbeginn existierenden Stromkennzeichnungssystem basiert. In einem zweiten Schritt soll es eine gesetzliche Regelung zur vollständigen Stromkennzeichnung ab 1. Januar 2015 geben. Eine entsprechende Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes werde nach erfolgreicher Notifikation durch die EU in Kraft treten. Damit werde die Rechtmässigkeit der gesetzlichen Regelung sichergestellt.
Österreich betreibt keine Kernkraftwerke. Laut der österreichischen Energieregulierungsbehörde E-Control liegt der Atomstromanteil derzeit noch bei rund 4%.
Quelle
M.A. nach BKA, Medienmitteilungen, 16. und 17. April, sowie BMWFJ, Medienmitteilung, 16. April 2012