Österreich verliert EU-Gerichtsverfahren gegen ungarische Beihilfe für Kernkraftwerk

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat die Klage Österreichs gegen die von der Europäischen Kommission genehmigte ungarische Investitionsbeihilfe abgewiesen.

2. Dez. 2022
MVM Paks II
Österreichs Klage gegen die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der ungarischen Beihilfe für den Bau von Paks II ist in erster Instanz gescheitert.
Quelle: MVM Paks II

Im März 2017 hatte die Europäische Kommission die von Ungarn angemeldete Investitionsbeihilfe zugunsten des staatlichen Unternehmens MVM Paks II für den Bau zweier Kernkraftwerkseinheiten des Typs WWER-1200 als Ersatz für die vier bestehenden kleineren Einheiten am Standort Paks genehmigt. Finanziert wird der Ausbau durch ein von Russland gewährtes Darlehen in Höhe von EUR 10 Mrd. Österreich erhob dagegen Klage.

In seinem Urteil vertrat das EuG die Auffassung, dass die Beihilfe mit EUR 12,5 Mrd. zwar einen beträchtlichen Umfang habe, aber aufgrund ihres begrenzten Verwendungszwecks nur begrenzte Auswirkungen auf den Binnenmarkt habe. «Da es sich nur um die Investitionskosten für zwei neue Reaktoren handelt, die die vier alten Reaktoren ersetzen sollen, die aufgrund ihres Alters schrittweise abgeschaltet werden, und keine Betriebsbeihilfe vorgesehen ist, sind die Auswirkungen auf den Energiemarkt nur begrenzt», erklärte das EuG und wies das österreichische Argument einer unverhältnismässigen staatlichen Beihilfe zurück. Auch die anderen Argumente Österreichs wies das EuG zurück.

Gegen den Entscheid des EuG kann Österreich innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach seiner Zustellung Rechtsmittel einlegen.

Weitere gescheiterte Klage
Auch bei ähnlicher Klage gegen Hinkley Point C unterlag Österreich. Die Regierung hatte 2015 gegen die Beihilfen geklagt. Das EuG wies die Klage 2018 in erster Instanz ab, 2020 wurde das Urteil nach einem Einspruch Österreichs vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) – dem obersten rechtssprechenden Organ der EU – bestätigt.

Eine weitere Klage ist offen
Im Oktober 2022 reichte Österreich beim EuG eine Klage gegen Teile der sogenannten Taxonomie-Verordnung ein. Im Zuge der Verordnung hat die EU-Kommission Erdgas und Kernkraft als «grüne» Wirtschaftstätigkeiten eingestuft.

Quelle

M.A. nach Gericht der Europäischen Union, Urteil und Medienmitteilung, 30. November 2022; sowie Euractiv, 30 November 2022

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