Österreichische Klage gegen Temelin-Betrieb abgeblitzt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Oktober 2009 sein Urteil im Rechtsstreit des Landes Oberösterreich gegen den Betrieb des tschechischen Kernkraftwerks Temelin veröffentlicht. Laut Gericht könne es keine Betriebsbeschränkung durch österreichisches Recht geben.
Das Land Oberösterreich hatte beim Landesgericht Linz eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Betreiberin des Kernkraftwerks Temelin – die CEZ – eingereicht. Die Begründung: Die rund 60 km vom Kraftwerk entfernt liegenden Anbauflächen der Landwirtschaftsschule des Landes Oberösterreich würden durch die von der Anlage im Normalbetrieb erzeugte Radioaktivität und eventuelle Störfälle beeinträchtigt. Wie der EuGH auf Ersuchen des Landesgerichts nun entschieden hat, steht dem Landesgericht keine Jurisdiktion über eine in einem anderen EU-Land tätige Organisation zu.
Der EuGH forderte die österreichischen Gerichte auf, die von tschechischen Behörden erteilte Betriebsgenehmigung zu berücksichtigen. Es könne nicht sein, dass ein inländischer Anlagenbetreiber sage, dass Emissionen im Inland geduldet werden müssten, ausländische Emissionen aber nicht. Konkret heisst es in dem Urteil, dass «Österreich die Diskriminierung in Bezug auf die in der Tschechischen Republik für den Betrieb des Kernkraftwerks Temelin erteilte behördliche Genehmigung nicht mit einer Berufung auf die Notwendigkeit rechtfertigen kann, das Leben, die öffentliche Gesundheit, die Umwelt oder das Eigentumsrecht zu schützen». Erneut stellte der EuGH fest, dass die in Temelin betriebene industrielle Tätigkeit in den Anwendungsbereich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) falle. Das Gemeinschaftsrecht lasse den Bau von Kernkraftwerken ausdrücklich zu und im Übrigen habe die EU-Kommission die Frage der Sicherheit des Kernkraftwerks Temelin bereits vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU geprüft.
Rechtsstreit soll weitergehen
Das Land Oberösterreich will den Rechtsstreit weiterverfolgen. Nun könne vor einem Gericht in Linz verhandelt werden, kündigte der Anti-Atom-Beauftrage von Oberösterreich, Radko Pavlovec, an. Erst dieses Verfahren werde zeigen, ob die tschechische Genehmigung tatsächlich ausreiche, um die hohen Schutzvorschriften zu erfüllen. Pavlovec meinte: «Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Betriebsgenehmigung der Überprüfung vor einem unabhängigen Gericht nicht standhalten wird.»
Quelle
M.A. nach EuGH und Büro Radko Pavlovec, Medienmitteilungen, 27. Oktober 2009