Parlament genehmigt Elektrizitätsmarktgesetz

National- und Ständerat haben es bei der Beratung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) abgelehnt, im EMG eine Diskriminierung der Kernenergie durch besondere Abgaben auf Atomstrom zu verankern. Hingegen wurden einzelne Bestimmungen aufgenommen, die einheimische Wasserkraftwerke und die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie in dezentralen Kleinanlagen begünstigen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Verabschiedung des EMG an den Schlussabstimmungen vom 15. Dezember 2000 mit folgender Medienmitteilung Stellung genommen:

14. Dez. 2000

?Mit der schrittweisen Marktöffnung innert sechs Jahren sowie der Darlehensregelung für nicht verkraftbare Übergangskosten (NAI) konnten wesentliche Hauptforderungen des VSE erfüllt werden. Insbesondere fanden Maximalforderungen wie eine verstaatlichte Netzgesellschaft, Nettoprinzip bei den Netzbenutzungsgebühren, extreme Beschleunigung des Marktöffnungsrhythmus sowie die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber Darlehen für NAI keine Mehrheiten im Parlament.
Der Elektrizitätsmarkt soll innert sechs Jahren schrittweise geöffnet werden. Mit Inkrafttreten des EMG wird den grossen Industrieunternehmen mit über 20 GWh Jahresverbrauch der freie Zugang zum Markt gewährt. Auch die Endverteiler können an noch nicht marktberechtigte, feste Kunden im Rahmen von 20% ihres Absatzes Strom liefern. Nach drei Jahren senkt sich die Schwelle für Grossverbraucher auf 10 GWh und gleichzeitig erhöht sich das freie Zugangsvolumen für Endverteiler auf 40%. Nach sechs Jahren wird der Markt schliesslich vollständig geöffnet sein. Kleinproduzenten mit Anlagen bis zu 1 MW Leistung aus erneuerbaren Energiequellen sind von Anfang an am freien Markt zugelassen.
An die einheimische Energieproduktion aus Wasserkraft kann der Bundesrat während einer Frist von zehn Jahren rückzahlbare Darlehen zur Linderung nicht verkraftbarer Übergangskosten gewähren. Ebenso können Darlehen zur Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke ausgerichtet werden, sofern die Massnahmen die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit der betreffenden Werke spürbar verbessern. Zur Erhöhung der Marktchancen dezentraler Kleinanlagen kann der Bundesrat für die Produktion aus erneuerbaren Energien bis 1 MW Leistung (Wasserkraft bis 500 kW) während zehn Jahren die gebührenfreie Durchleitung festlegen. Die für die Netzbetreiber dadurch entstehenden Mehrkosten sind von der nationalen Netzgesellschaft mit einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze abzugelten.
Das Übertragungsnetz ist von einer nationalen, privatrechtlichen Netzgesellschaft zu betreiben. Bund und Kantone nehmen im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft Einsitz. Als wesentlicher Grundsatz wurde zudem im Gesetz verankert, dass sämtliche Netzbetreiberinnen den Netzzugang diskriminierungsfrei und zu veröffentlichten Bedingungen, sofern die Kapazitäten vorhanden sind, zu gewähren haben.
Das verabschiedete Gesetz birgt trotz Berücksichtigung vielfältiger Interessen ein immer noch beachtliches Streitpotenzial, weshalb auch die Referendumsgefahr noch nicht gebannt ist. Im Interesse aller Marktteilnehmer, Produzenten, Netzbetreiber und Verbraucher ist es jedoch äusserst wichtig, dass nun die Rahmenbedingungen für den freien Markt festgelegt sind. Es ist deshalb anzustreben, das Gesetz in der vorliegenden Form zu akzeptieren, sich positiv und aktiv auf die bevorstehende Marktöffnung einzustellen und nicht durch das Ergreifen eines Referendums das Risiko eines ?wilden Marktes? zu fördern. Wenn auch die Branche selbst nicht mit allen gesetzlich regulierten Bestimmungen einverstanden ist, ist trotzdem alles daran zu setzen, eine konstruktive Marktöffnung mitzugestalten.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird insbesondere auch dem breiten Wunsch nach Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität unter Marktbedingungen gebührend Rechnung getragen. Das Hauptziel, der Wirtschaft eine wettbewerbsfähige Versorgung mit elektrischer Energie zu gewährleisten, wird mit dem EMG realisiert.?

Quelle

M.S. nach Pressemitteilung VSE, 15. Dezember 2000

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft