Petition: Fachleute wollen geologische Tiefenlagerung und kein kantonales Veto

Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Beratung des Kernenergiegesetzes (KEG) haben 18 aktive oder ehemalige Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen (Kommission Nukleare Entsorgung KNE, Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen KSA) und von eidgenössischen und kantonalen Expertengruppen und Fachkommissionen (Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle Ekra, Kantonale Fachgruppe Wellenberg KFW) am 10. Oktober 2002 an den Ständerat und an den Nationalrat eine Petition unter dem Titel "Kernenergiegesetz: Voraussetzung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenlagern" eingereicht.

9. Okt. 2002

Die Zielsetzungen der Petition gehen in die gleiche Richtung, wie sie vom zweiten Ekra-Bericht gefordert werden. Die Unterzeichner der Petition betrachten, wie sie im Begleitbrief schreiben, die nukleare Entsorgung als "eine dringliche Aufgabe im Verantwortungsbereich des Bundes, deren Lösung durch kantonale Vetorechte entscheidend und zum Nachteil der heutigen und zukünftigen Generationen gefährdet ist".
In der Petition wird auf drei Punkte hingewiesen: "Wir sind gemeinsam der Überzeugung,

  • dass einzig die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle die Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleisten kann. Die geologische Tiefenlagerung ist daher durch unsere Generation mit Entschiedenheit an die Hand zu nehmen und in der Schweiz zu realisieren.
  • dass klare Entscheidungsstrukturen, Transparenz und Dialog zur Regelung der Entsorgungsfrage notwendig sind.
  • dass die Entsorgerorganisationen von den Abfallproduzenten unabhängig, unter strenger Aufsicht der zuständigen Bundesbehörden ihre Aufgabe wahrnehmen sollen."

Um diese Erwartungen zu erfüllen, müsse die umfassende Zuweisung der Verantwortung für die Entsorgung an den Bund und im Rahmen des Kernenergiegesetzes festgelegt werden. Diese Verantwortung umfasse unabhängige Forschung auf dem Gebiet der Entsorgung, vorbereitende Handlungen, Bau, Betrieb, Überwachung und Verschluss der Lager. Standortregionen sollen gemäss der Petition auf Basis des Bundesrechtes konsultiert werden - Standortentscheidungen seien aber in demokratischer Weise auf nationalem Niveau zu treffen.
Die Petition weist im Weiteren darauf hin, "die Möglichkeit, sicherheitstechnisch geeignete Standorte durch kantonale Beschlüsse zu blockieren, verunmöglicht die Lösung der Entsorgungsaufgabe. Dies kann schwerwiegende Folgen für die heutige und zukünftige Generationen nach sich ziehen."
Im abschliessenden Abschnitt schreiben die Petitionäre: "Wir bitten Sie deshalb eindringlich, bei der Beratung des Kernenergiegesetzes bei den Artikeln 38 Abs. 2b, 43 Abs. 1 und 48 Abs. 4 an der bisherigen Haltung des Ständerates festzuhalten, resp. dieser zu folgen und auf kantonale Vetorechte für diese nationale Aufgabe zu verzichten."
In ihrer Begründung schreiben die Petitionäre unter anderem, die nukleare Entsorgung sei eine nationale, nicht eine kantonale Aufgabe. Die klare und umfassende Zuweisung der Verantwortung an den Bund habe damit im Rahmen des Kernenergiegesetzes zu erfolgen. "Um akzeptiert zu werden, verlangt die Realisierung der Entsorgung eine absolute Transparenz im Vorgehen und eine strenge Kontrolle durch den Bund. Zur Unterstützung der Transparenz und zur Förderung des Dialogs sollte daher ein konsultatives Gremium, etwas in der Form eines Entsorgungsrates, geschaffen werden."
Die Begründung schliesst mit folgenden Sätzen: "Sollte die vom Nationalrat kürzlich verabschiedete Version des KEG ohne Anpassung in Kraft treten, so wird die Lösung der Entsorgungsfrage faktisch verunmöglicht, das Problem der Enstorgung auf unsere Nachkommen abgeschoben. Wir bitten Sie daher eindringlich, den oben formulierten Anliegen bei der Bereinigung des KEG Rechnung zu tragen."

Quelle

H.R.

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