Pfandnahme auf Leitungsnetz zur Sicherstellung der Entsorgungskosten verlangt

Die Schweizerische Energie-Stiftung hat an einer Medienkonferenz am 18. März 1999 in Zürich verlangt, zur Garantierung der Sicherstellung der Entsorgungskosten im liberalisierten Markt solle das Stromnetz als Pfand genommen werden.

17. März 1999

Die SVA kommentierte die Vorschläge gleichentags mit einer Pressemitteilung unter dem Titel "Die Finanzierung der Entsorgung ist sichergestellt" wie folgt:
"Die von der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) bekanntgegebenen Vorschläge, das Stromnetz als Sicherheitspfand zur Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle einzusetzen, sind völlig überflüssig ... Gegen die SES-Vorschläge sprechen hauptsächlich drei Gründe:
Erstens ist die Entsorgung der Schweizer Kernkraftwerke ausreichend sichergestellt. Die schweizerischen Kernkraftwerke stellen seit Beginn ihres Betriebs jedes Jahr grosse Geldbeträge zur Finanzierung der Entsorgungskosten zurück. Diese Rückstellungen sind so angelegt, dass sie die gesamten künftigen Entsorgungskosten vollständig decken werden. Bis heute sind auf diese Art bereits gegen acht Milliarden Franken für die Stilllegung und Entsorgung der Kernkraftwerke Beznau, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt zurückgestellt worden. Das sind mehr als 50% der gesamten geschätzten Entsorgungskosten. Die restlichen Beträge werden in den kommenden Betriebsjahren noch zeitgerecht zurückgestellt.
Zweitens widersprechen die Ideen der SES dem Verursacherprinzip. Es ist nicht einzusehen, warum Kosten, die von den Kernkraftwerken verursacht werden, von den Benutzern des Stromnetzes bezahlt werden sollen. Solche abzulehnenden Quersubventionierungen belasten die falschen Kunden. Beispielsweise würden auch der Solarstrom und die Wasserkraft mit nuklearen Entsorgungskosten belastet, was wenig einleuchtend erscheint.
Drittens sprechen rechtliche Gründe dagegen, das Stromnetz als Pfand zu nehmen, vor allem, weil dies einer materiellen Enteignung der Netzbesitzer gleichkäme. Die SVA ist selbstverständlich mit der Schweizerischen Energie-Stiftung einig, dass die Entsorgung der Kernkraftwerke gesetzesgemäss sichergestellt werden muss. Wie die SVA unterstreicht, reichen die getroffenen Massnahmen und die laufenden Anpassungen - wie die Vorbereitung eines Entsorgungsfonds - aus, um die Finanzierung der Entsorgung effizient und in gerechter Weise sicherzustellen."

Quelle

H.R. nach Pressemitteilung der SVA vom 18. März 1999

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