Polen meldet erstes Kernkraftwerksprojekt bei EU-Kommission an
Die Vorbereitungen für den Bau des ersten Kernkraftwerks Polens in Lubiatowo-Kopalino laufen. Das für das Projekt zuständige staatliche Projektunternehmen Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ) hat der Europäischen Kommission das geplante Investitionsvorhaben gemäss Artikel 41 des Euratom-Vertrags offiziell notifiziert. Die Stellungnahme der Kommission ist eine Voraussetzung für die weitere Projektumsetzung.

PEJ hat am 14. Juli 2025 das Investitionsprojekt für das erste polnische Kernkraftwerk in Lubiatowo-Kopalino offiziell bei der Europäischen Kommission gemeldet. «Die Notifizierung umfasst eine detaillierte Beschreibung des Projekts, dessen Ziel der Bau eines modernen, sicheren und emissionsarmen Kernkraftwerks in Pommern ist», schrieb PEJ. Diese Notifizierung nach Artikel 41 des Euratom-Vertrags ist eine gesetzliche Anforderung für Kernenergieprojekte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
EU-Kommission erstellt Stellungnahme
Die Kommission prüft auf Grundlage der Notifikation, ob das Vorhaben mit den Zielen des Euratom-Vertrags vereinbar ist – insbesondere in Bezug auf Sicherheitsanforderungen, technische Merkmale und wirtschaftliche Aspekte. «Das Notifizierungsverfahren wird mit einer Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Projekt des ersten Kernkraftwerks in Polen abgeschlossen, die unter anderem für die Erteilung der Baugenehmigung durch den Präsidenten der polnischen Atomenergiebehörde [Państwowa Agencja Atomistyki, PAA] erforderlich ist», erklärte PEJ diesen wichtigen Meilenstein.
Separate Prüfung der geplanten staatlichen Beihilfen
Parallel zum Euratom-Notifizierungsverfahren läuft ein separates Verfahren: Im Dezember 2024 hatte die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Polen geplante staatliche Förderung für das erste Kernkraftwerk in Lubiatowo-Kopalino – dessen Gesamtkosten auf EUR 35–45 Mrd. geschätzt werden – mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung steht noch aus.
Quelle
B.G. nach PEJ, Medienmitteilung, 14. Juli 2025
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