Prämienanpassung für amerikanische Betreiber

Die der Price-Anderson-Act unterstehenden Betreiber von Kernkraftwerken in den USA zahlen für die vom Staat garantierte Haftpflichtversicherung zwei Prämien, die periodisch an die Inflation angepasst werden. Die Kernenergieaufsichtsbehörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) hat angekündigt, dass sie mit Wirkung ab 20. August 2003 die so genannte Sekundärprämie oder aufgeschobene Rate von USD 83,9 Mio. auf USD 95,8 Mio. angehoben hat.

4. Aug. 2003

Die Anpassung gilt für alle kommerziellen Reaktoren mit einer Leistung 100 MW oder mehr.
Die Sekundärprämie hat solidarischen Charakter und wird nur fällig, wenn ein Schadensfall eintritt, der die primäre Versicherungsdeckung überschreitet. Für die Primärdeckung bezahlen die Betreiber von Kernkraftwerken Jahresprämien an die private Haftpflichtassekuranz. Diese Deckung wurde kürzlich von USD 200 Mio. auf USD 300 Mio. für jeden Kraftwerksstandort erhöht.

Quelle

P.B. nach NucNet, 5. August 2003

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