Projekt Swisslovak

1. Feb. 1999

Jukka Laaksonen, Generaldirektor der finnischen Strahlenschutz- und Kernenergie-Sicherheitsbehörde STUK, Referat an der Pressekonferenz vom 2. Februar 1999 der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA in Bern.


Am Anfang dieses Jahrzehnts begann man in allen vormals sozialistischen Ländern zu verstehen, dass eine starke Sicherheitsbehörde ein wichtiger Teilbereich der nationalen Infrastruktur ist, falls man die Kernenergie auf sichere Weise anwenden will. Deshalb wurde in allen diesen Ländern die Kernenergiegesetzgebung geändert. Ein Ziel dabei war, Vollmachten und Kompetenz der Sicherheitsbehörden auszuweiten.

Die Entwicklung von Behördenorganisationen für die Sicherheit von Kernkraftanlagen in den ehemaligen sozialistischen Ländern war schwierig und kam nur langsam voran.

Allgemein hielt man es in den ehemaligen sozialistischen Ländern für wichtig, dass die in den Dienst der Sicherheitsbehörde einzustellenden Ingenieure sich weitreichende Erfahrungen im Betrieb der Kernenergie angeeignet hatten. In der Praxis stellte es sich aber heraus, dass solche Personen nicht leicht zu bekommen waren. Ein Grund dafür waren die Möglichkeiten der Energiegesellschaften und der übrigen Industrie, höhere Löhne zu zahlen als das von der Behörde bezahlte staatliche Gehalt. Das hatte zur Folge, dass die Behördenorganisationen sich praktisch nur sehr langsam entwickelt haben.
Ein zweites Problem war, dass die Sicherheitsüberwachung keine systematische Durchführung von Sicherheitsanalysen beinhaltete. Die Aufsichtstätigkeit der Behörde beschränkte sich noch zu Beginn dieses Jahrzehnts auf die einseitige Qualitätsüberwachung von Anlagen. Zur Untersuchung der Sicherheit notwendige Computerprogramme, die im Westen schon zu Beginn der siebziger Jahre entwickelt wurden, waren nicht verfügbar.
Die Ausgangslage der Slowakei bei der Entwicklung einer Sicherheitsbehörde war besonders schwierig. Nach der Teilung des Landes gab es überhaupt keine eigene Behördenorganisation. Auf der anderen Seite waren im Lande vier Kernkraftwerke in Betrieb, und die Stilllegung besonders der zwei ältesten Anlagen wurde auf internationaler Ebene intensiv gefordert. Gleichzeitig ging der Bau des Kernkraftwerkes Mochovce trotz harter internationaler Kritik weiter. An die Spitze der Sicherheitsbehörde der Slowakei wurde jedoch ein dynamischer Leiter berufen, der die Organisation vorurteilslos entwickeln wollte.

Die Unterstützung der Slowakei durch die Schweiz ist sehr kosteneffizient und hat bei der Verbesserung der Sicherheit geholfen.

Die schweizerischen Behörden haben der Slowakei Hilfe angeboten in einer international einzigartigen Weise. Die Schweiz hatte zugesagt, eine aus jüngeren Experten bestehende Sicherheitsgruppe während einer Periode von zwei Jahren auszubilden und zu bezahlen. Auf diese Weise konnte man neue Arbeitskräfte für die Behördenaufgaben rekrutieren. Auf der Basis der bisherigen Erfahrungen kann man jetzt sagen, dass diese Methode sehr kosteneffizient war und zu einem guten Endergebnis geführt hat.
Der von der Schweiz an junge Personen mit guter Grundausbildung direkt gezahlte Lohn war offensichtlich die einzige reale Möglichkeit, eine derart motivierte Gruppe in den Dienst der Sicherheitsbehörde zu bekommen. Gleichzeitig konnte man den jungen Kräften moderne Arbeitsmittel und eine gute Schulung mittels Unterstützung durch westliche Berater bieten.
In der Beurteilung der Ergebnisse der während zwei Jahren fortgeschrittenen Entwicklung hat die von den Schweizern finanzierte Gruppe schon einen hohen professionellen Ausbildungsstand und die Wertschätzung der älteren Kollegen erreicht. In Zukunft wird die Slowakei sich selbst um die Regelung der Lohn- und anderer Kosten bemühen.

Die für die Sicherheit der Kernkraftanlagen zuständige Behörde der Slowakei hat sich schnell entwickelt. Sie ist heute genauso effizient und arbeitet ebenso professionell wie entsprechende Organisationen in westlichen Ländern.

Eine starke Behörde hat ihren Wert bewiesen bei der Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftanlagen der Slowakei. Die Forderungen zur grundsätzlichen Aufbesserung besonders der älteren Bauteile von Bohunice sind streng, und ihre Erfüllung hat beachtliche Investitionen verlangt. Ein Investitionsbedarf besteht noch für weitere zwei Jahre. Offensichtlich ist es möglich, die Finanzierung dieser gut begründeten Forderungen zu arrangieren.
Gleichzeitig mit der Aufbesserung von Bohunice ist die Anlage von Mochovce auf der Basis modernster Sicherheitsanforderungen gebaut worden. Sowohl bei der Grundaufbesserung von Bohunice als auch beim Bau der Anlage von Mochovce wurden östliche und westliche Technik miteinander verbunden, wie wir es schon in den siebziger Jahren in Finnland getan haben. Über zwanzig Jahre Betriebserfahrung der finnischen Kernkraftanlage in Loviisa haben gezeigt, dass die Kombination von in verschiedenen Kulturen entwickelten Techniken eine sichere und zuverlässig arbeitende Anlage ergeben hat.

Die Schweiz war auch bei der Unterstützung von Russland aussergewöhnlich erfolgreich.

Neben der der Slowakei gewährten, sehr zielgerichteten Hilfe hat die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) auch Erfolg bei der Unterstützung von Russland gehabt. In Russland sind die Verhältnisse noch viel schwieriger als in den kleineren Ländern. Das haben wir z.B. bei vielen gescheiterten Projekten der EU und der EBRD (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) festgestellt. Der HSK ist es jedoch gelungen, auch innerhalb der russischen Sicherheitsbehörde eine kompetente Gruppe von Experten für Sicherheitsanalysen auszubilden. Zusätzlich hat sie in Zusammenarbeit mit dieser Gruppe die erste glaubwürdige Analyse der Unfallrisiken einer in Betrieb befindlichen russischen Kernkraftanlage durchgeführt. Ich beglückwünsche die HSK zu dem effizienten Transfer von Können und Wissen auf dem Sicherheitssektor.

Die Sicherheitsbehörden der Länder des westlichen Europa haben den Status der Sicherheit von Kernkraftanlagen in den Ländern bewertet, die Antrag auf die Mitgliedschaft in der EU gestellt haben.

In vielen Ländern, die sich um die Mitgliedschaft in der EU beworben haben, basiert die Elektrizitätserzeugung in einem bedeutenden Masse auf der Kernenergie. Diese Länder sind Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und Litauen.

Die politischen Entscheidungsträger der EU und besonders das Europaparlament halten es für wichtig, dass die Sicherheit dieser osteuropäischen Kernkraftanlagen der Sicherheit vergleichbarer Anlagen des westlichen Europa entspricht.

Gemeinsamer Sicherheitsbericht der EU-Länder

Nach den Grundverträgen der EU ist die Sicherheit von Kernkraftanlagen eine Angelegenheit, die der nationalen Aufsicht unterliegt, und die EU verfügt über kein eigenes Regelwerk zur Sicherheit von Kernkraftanlagen. Daher gibt es auch kein europäisches Sicherheitsniveau, mit dem man den Zustand in den Antragsländern vergleichen könnte.
Aus diesem Grunde sind die Sicherheitsbehörden der Länder der EU, die die Kernenergie nutzen, übereingekommen, die Situation in den Antragsländern gemeinsam zu bewerten. Daran ist seit dem März des letzten Jahres gearbeitet worden, und das Ziel ist die Fertigstellung eines gemeinsamen Berichtes während des laufenden Februars. Der Bericht wird über jedes Land zwei Kapitel enthalten: die Organisation der Sicherheitsaufsicht und die Situation in den Kernkraftwerken. Der fertige Bericht wird den Organen der EU vorgelegt werden und wird ihnen zur freien Verwendung überlassen.
Im gleichen Zusammenhang haben die Kernkraftsicherheitsbehörden der EU-Länder vereinbart, ein neues Zusammenarbeitsorgan zu gründen. Sein Name ist WENRA (Western European Nuclear Regulatory Association) und seine wichtigste Aufgabe ist, eine Untersuchung zu beginnen, wie das europäische Sicherheitsregelwerk harmonisiert werden könnte. Auch die Schweiz ist zu dieser Zusammenarbeit eingeladen.

Quelle

Jukka Laaksonen

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