Radioaktive Partikel bei Dounreay

Der Betrieb des Kernforschungszentrums Dounreay im Norden von Schottland hat am Standort, an der Küste und am Meeresgrund davor radioaktive metallische Partikel in die Umwelt ausgetragen, die für die Gesundheit der Bevölkerung eine potentielle Gefahr darstellen.

29. März 1999

Die von der britischen Regierung eingesetzten, unabhängigen Untersuchungskommissionen Radioactive Waste Management Advisory Committee (RWMAC) und Committee on Medical Aspects of Radiation in the Environment (COMARE) empfehlen daher dringend, weitere Untersuchungen über die Quelle der Partikel anzustellen, besonders die öffentlich zugänglichen Bereiche systematisch zu überwachen und abzuklären, ob eine Dekontamination nötig und machbar sei. In den letzten 20 Jahren wurden in Dounreay und Umgebung 380 teilweise metallische Partikel gefunden, die so stark radioaktiv sind, dass sie nach einer nicht auszuschliessenden Aufnahme in einen menschlichen Körper zu ernsthaften Erkrankungen führen könnten. Solche Teilchen sind vom Kernforschungszentrum in mindestens zwei Fällen bis in die späteren 60er Jahre in die Umwelt abgegeben worden. An die Strände gelangt sind sie möglicherweise über die Abwassereinleitung, die direkt in das Meer führt, wo sie sich zuerst abgesetzt hätten und nun mit aufwühlten Sedimenten an die Küste zurück gespült würden. Für die Kontamination des Küstenbereichs könne die damalige Betreiberin von Dounreay, die UKAEA, zwar kritisiert, aber nicht belangt werden, da die Behörden die Abgaben seinerzeit bewilligt hätten. Tatsächliche Gesundheitsfolgen können laut COMARE praktisch ausgeschlossen werden. Namentlich hält sie es für völlig unwahrscheinlich, dass die in der Region Dounreay und der übrigen Grafschaft Thurso festgestellte relative Häufung von Leukämiefällen bei jungen Menschen etwas mit dem Austrag der Partikel zu tun hat. Um diese Fälle zu erklären, hätten sehr viel mehr Teilchen eingenommen werden müssen, als überhaupt gefunden worden sind.

Quelle

P.B. nach Pressemitteilung des RWMAC, 30. März 1999

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