Regierung Nidwaldens für Sondierstollen Wellenberg

Der Nidwaldner Regierungsrat hat am 12. Juli 2002 die Abstimmungsbotschaft zur Konzession für den Bau und Betrieb eines Sondierstollens am Wellenberg verabschiedet.

11. Juli 2002

Er empfiehlt den Stimmberechtigten klar ein Ja - in der Überzeugung, dass nur weitere Untersuchungen die Beurteilung der Eignung des Gesteins für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und kurzlebige mittelaktive Abfälle ermöglichen. Die Abstimmung findet am 22. September 2002 statt.
Der Regierungsrat stellt in seinen positiven Empfehlungen an die Stimmberechtigten weiter fest, dass die Konzession ausschliesslich auf wissenschaftliche Untersuchungen beschränkt ist und keine weiteren Verpflichtungen des Kantons zur Folge hat. Eine Ausweitung des Forschungs-Stollens zur Lagerung radioaktiver Abfälle ist ausgeschlossen. Zudem sind die vom Kanton gestellten Bedingungen bezüglich Bau und Betrieb eines Sondierstollens vom Bund und von der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) akzeptiert worden.
Alle Untersuchungsergebnisse sind öffentlich. Die Mitsprache des Kantons bei der Gestaltung und Kontrolle der Untersuchungen ist vollumfänglich gesichert. Im Weiteren wird das Konzessionsgesuch der GNW von der unabhängigen Kantonalen Fachgruppe Wellenberg (KFW) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) befürwortet, als Beitrag zum wissenschaftlich sauberen Vorgehen bei der Lösung der nationalen Entsorgungsprobleme.

Quelle

D.S. nach Mitteilung der Regierung Nidwalden vom 12. Juli 2002

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