Regierungsrat des Kantons Neuenburg gegen neue Kernkraftwerke

In einem Bericht zuhanden des Grossen Rats – dem Kantonsparlament – zu den Rahmenbewilligungen für Ersatzkernkraftwerke spricht sich die Regierung des Kantons Neuenburg gegen Neubauten aus. Jedoch ist sie mit dem Verfahren des Bundes zum Sachplanverfahren Tiefenlager Etappe 1 und dessen Resultaten einverstanden.

16. Feb. 2011

Die Regierung des Kantons Neuenburg will auf erneuerbare Energien und Gaskraftwerke setzen und empfiehlt dem Kantonsparlament in einem Bericht, Ersatzkernkraftwerke abzulehnen. Sie schlägt weiter vor, dem Verfahren des Bundes zum Sachplan geologische Tiefenlager zuzustimmen. Der Sicherheit sei oberste Priorität zu geben. Der Bericht der Regierung ist die Grundlage eines Dekrets, das als Vernehmlassungsantwort zu den Rahmenbewilligungsgesuchen für Ersatzkernkraftwerke und zum Sachplanverfahren geologische Tiefenlager dient. Wie es die Neuenburger Verfassung vorschreibe, entscheide der Grosse Rat über die Haltung des Kantons, hält die Neuenburger Regierung in einer Medienmitteilung vom 14. Februar 2011 fest. Das Dekret untersteht dem fakultativen Referendum.

Für drei bis vier Gaskraftwerke anstelle von Kernkraftwerken

Laut dem Regierungsrat wird anlässlich der nächsten Revision des kantonalen Energiegesetzes Artikel 1 dahingehend ergänzt, dass eines der Ziele des Gesetzes die Verringerung des Energieverbrauchs hin zu einer 2000-Watt-Gesellschaft darstellt. Dieses langfristige Ziel sei in der Vernehmlassung der Gesetzesrevision stark unterstützt worden. Der Regierungsrat sei sich allerdings dessen bewusst, dass bis 2020 eine Versorgungslücke entstehen könnte. Um dieser zu begegnen, schlägt er entsprechend dem Szenario 1, Variante C «fossil-zentral» der Energieperspektiven 2035 des Bundes den Bau von drei bis vier Gaskraftwerken vor. Eines davon könnte in der Region Entre-deux-Lacs zu stehen kommen.

Quelle

M.A. nach Staatskanzlei des Kantons Neuenburg, Medienmitteilung, 14. Februar, und Bericht, 8. Februar 2011

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