Reorganisation der Aufsicht über technische Sicherheit im Uvek: Bundesrat gibt grünes Licht

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) reorganisiert die Aufsicht über die technische Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Ziele braucht es ein neues Bundesgesetz über die technische Sicherheit (BGTS) und die Anpassung zahlreicher bestehender Spezialgesetze. Das Uvek wurde vom Bundesrat beauftragt, bis Ende 2004 zu Händen des Parlaments eine Botschaft auszuarbeiten.

25. Sep. 2003

Kernstück der Reorganisation ist die Vereinheitlichung der Verfahren für die Überprüfung der Sicherheit von technischen Systemen. Zu diesem Zweck werden die Anlagen und Geräte nach Massgabe ihres Gefahrenpotentials in drei Kategorien eingeteilt. Die Sicherheitsprüfung erfolgt für jede dieser Kategorie nach einem einheitlichen Verfahren, welches die Verantwortlichkeiten der Anlagenbetreiber und der Behörden klar abgrenzt. Die staatliche Aufsicht ist um so intensiver, je grösser das Gefahrenpotential einer Anlage ist. Auf eine besondere Agentur wird verzichtet: Die Sicherheitsaufsicht bleibt bei den verschiedenen Fachämtern des Uvek.
Innerhalb der Bundesämter will das Uvek die Aufgabe der Sicherheitsaufsicht organisatorisch von den übrigen Aufgaben stärker trennen. Diese Reorganisation ist ein zentraler Baustein der Reformen, mit denen das Uvek eine aktivere und systematischere Sicherheitsaufsicht umsetzen will. Zweck der Reorganisation ist, mit den vorhandenen Ressourcen die technische Sicherheitsaufsicht zu optimieren und vorhandene Synergien zu nutzen. Zudem wird organisatorisch für eine einheitliche Risikophilosophie im Uvek gesorgt werden.
Die Empfehlung der internationalen Atomenergiebehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen aus dem Bundesamt für Energie auszugliedern, wird mit einem separaten Projekt umgesetzt.
Anlass für die Reorganisation der Sicherheitsaufsicht war der Seilbahn-Unfall auf der Riederalp im Jahre 1996. Im Sommer 2001 wurde eine Vernehmlassung zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die technische Sicherheit (BGTS) durchgeführt. Die grundsätzlichen Zielsetzungen des Projektes (klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Sicherheitsaufsicht, Entwicklung einer für alle Bereiche gültigen Risikophilosophie, optimaler Einsatz der Ressourcen für die Sicherheitsaufsicht) wurden begrüsst. Es gab aber auch kritische Stimmen. Es wurde vor allem befürchtet, dass die Zusammenfassung aller Aufgaben im Bereich der Sicherheitsaufsicht im Uvek bei einer zentralen Stelle zu einer Überregulierung führen könnte, und dass die Wirtschaft zusätzlich finanziell belastet würde. Um der Kritik Rechnung zu tragen, wurde das Projekt redimensioniert und auf die Schaffung einer Agentur verzichtet.
Die Empfehlungen des Expertenberichts über die Sicherheit im schweizerischen Luftverkehr (NLR) zur Verstärkung der Aufsicht über die Sicherheit der Luftfahrt können auch mit dem redimensionierten Projekt umgesetzt werden.

Quelle

Pressemitteilung Uvek vom 26. September 2003

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