Revidierte Energieverordnung in Kraft
Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung verabschiedet und per 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Die EU-Richtlinien für die Deklaration des Energieverbrauchs von Haushaltgeräten werden somit auch in der Schweiz verbindlich.
Dabei geht es um Haushalt-Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, kombinierte Wasch-/ Trockenautomaten, Geschirrspüler sowie Haushaltlampen, die nun mittels Energieetikette in die Effizienzklassen A bis G unterteilt werden.
Auch die Installation von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen, welche erneuerbare Energien nutzen, ist attraktiver geworden. Ferner wurde die Ausrichtung von Globalbeiträgen an die Kantone angepasst. Damit können die Globalbeiträge zielgerichteter, transparenter und nach besser nachvollziehbaren Kriterien verteilt und die kantonalen Förderprogramme besser auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Quelle
D.S. nach Pressemitteilung Uvek vom 7. Dezember 2001