Revidierte Richtlinie für die Ermittlung und Aufzeichnung von Strahlendosen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat seine Richtlinie zur «Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen» komplett überarbeitet. In der Richtlinie werden unter Einbezug der revidierten Strahlenschutzverordnung die Anforderungen an die Messung von Strahlendosen beruflich strahlenexponierter Personen, deren Aufzeichnung und Berichterstattung beschrieben.

6. Juli 2018

Die Richtlinie Ensi-B09 regelt neben den Individualdosen und den arbeitsspezifischen Kollektivdosen für beruflich strahlenexponiertes Personal nach wie vor auch deren Berichterstattung. Sie legt die entsprechenden Formate für die elektronische Übermittlung dieser Daten fest.

Die Richtlinie gilt für die schweizerischen Kernanlagen und die Transporte radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen. Sie gilt für alle Betriebszustände sowie die Stilllegung von Kernanlagen.

Als Folge der Revision der Strahlenschutzverordnung wurde ein Kapitel mit dem Titel «Dosimetrie von Personen aus der Bevölkerung» aufgenommen. Um dafür im Aufsichtsbereich des Ensi die Voraussetzungen für den Vollzug der geänderten Strahlenschutzverordnung zu schaffen, wurde die Gruppe «Personen aus der Bevölkerung» in die beiden Unterkategorien «beruflich tätige Personen aus der Bevölkerung» und «Besucher» eingeteilt. Um sicherzustellen, dass für beruflich tätige Personen aus der Bevölkerung der Dosisgrenzwert von 1 mSv pro Jahr eingehalten wird, ist der Zutritt in die kontrollierte Zone eingeschränkt.

Das Ensi weist insbesondere auf folgende Änderungen in der Neuausgabe der Richtlinie Ensi-B09 hin:

  • Ein neues Kapitel mit dem Titel «Identifikation der beruflich strahlenexponierten Personen» wurde erstellt. Das Ziel der Dosimetrie ist die eindeutige Zuordnung von Dosisdaten zur dosimetrierten Person.
  • Kategorien von beruflich strahlenexponierten Personen wurden analog zur revidierten Strahlenschutzverordnung aufgenommen.
  • Die anerkannten Personendosimetriestellen müssen neu aktuelle Dosimetriedaten untereinander austauschen.
  • Dosis- und Dosimetriedaten sind nach wie vor besonders schützenswerte Personendaten. Deshalb wird in der Richtlinie auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) verwiesen.

Weiter wurden verschiedene Begriffe im Geltungsbereich der Richtlinie überarbeitet oder eingeführt.

Die Neuausgabe der Richtlinie Ensi-B09 ist wegen der vom Bundesrat verabschiedeten und auf Anfang 2018 in Kraft getretenen revidierten Strahlenschutzverordnung nötig geworden. Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe dauerte von Juni bis November 2017.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 28. Juni 2018

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