Revidiertes Regelwerk für Strahlenschutz-Messmittel
Das schweizerische Regelwerk für Messmittel, die im Strahlenschutz eingesetzt werden, ist an die neuen gesetzlichen Grundlagen im Messwesen angepasst worden.
Die Anforderungen an Messmittel für ionisierende Strahlung werden künftig in einer messmittelspezifischen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJDP) geregelt. Sie tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Der Bundesrat hatte zuvor die Anpassung des entsprechenden Artikels der Strahlenschutzverordnung genehmigt.
Bis jetzt waren die Anforderungen teilweise in einer Verordnung des EJPD und teilweise in Weisungen des Bundesamts für Metrologie (Metas) geregelt. Die Neufassung der rechtlichen Grundlagen für die Anforderungen an Messmittel für ionisierende Strahlung erfolgte in enger Absprache mit den für den Strahlenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva), schreibt das Metas in einer Medienmitteilung.
Quelle
M.A. nach Metas, Medienmitteilung, 12. Dezember 2012