Richtlinie für den Reaktorkern in Vernehmlassung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat den Entwurf einer Richtlinie zum Reaktorkern in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll regeln, wie der Reaktorkern und die darin eingesetzten Brennelemente und Steuerelemente auszulegen und zu betreiben sind.

7. Mai 2014

Die Schweiz gehört laut Ensi beim Einsatz von Brennelementen in Kernkraftwerken zu den fortschrittlichsten Ländern. Im internationalen Vergleich erreichen die Schweizer Betreiber einen überdurchschnittlichen Ausnutzungsgrad des Kernmaterials, das in den Brennelementen enthalten ist, so das Ensi. Entsprechend hoch müssten auch die behördlichen Sicherheitsanforderungen sein.

Die in Vernehmlassung stehende Richtlinie ENSI-G20 erweitert das Ensi-Regelwerk. Sie beruht auf Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation(IAEO) und der Western European Nuclear Regulators’ Association (Wenra) sowie auf weiteren international anerkannten Regelwerken.

Mit der Einführung der Richtlinie ENSI-G20 werden die bisherigen Richtlinien HSK-R-60 «Überprüfung der Brennelementherstellung» und HSK-R-61 «Aufsicht beim Einsatz von Brennelementen und Steuerstäben in Leichtwasserreaktoren» ausser Kraft gesetzt, da die neue ENSI-G20 die Anforderungen der beiden HSK-Richtlinien vollständig abdeckt.

Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2014. Die neue Richtlinie soll Ende 2014 in Kraft treten.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 1. Mai 2014

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