Russland: Rosatom erhält Genehmigung zum Bau eines SMR in Jakutien

Rosenergoatom, Rosatoms Tochtergesellschaft für inländisches Anlagenmanagement, hat von der russische Nuklearaufsichtsbehörde Rostechnadsor die Genehmigung für den Bau des landgestützten Jakutsk-SMR in der Siedlung Ust-Kuiga im Osten Russlands erhalten. Der kleine, modularen Reaktor (SMR) ist wassergekühlt und vom Typ RITM-200N.

27. Apr. 2023
Modell des Jakutsk-SMR
Ansicht des Jakutsk-SMR, den Rosatom im arktischen Osten Russlands 2028 betriebsbereit haben will.
Quelle: Telegram-Kanal von Rosatom

Die Siedlung Ust-Kuiga liegt im Rajon Ust-Janski in der Republik Sacha (Jakutien). Laut Rosatom basiert der Jakutsk-SMR, der dort gebaut werden soll, auf Reaktoren der Serie RITM-200. Diese wurden für arktische Eisbrecher entwickelt und sind nun an den landgestützten Einsatz in Form des RITM-200N angepasst worden. «Die Reaktoren der Serie RITM-200 wurden unter den rauen arktischen Bedingungen an Bord der modernen russischen Eisbrecher getestet und erfüllen alle Sicherheitsanforderungen an eine moderne Kernkraftwerksauslegung im Nachgang zu Fukushima», schrieb Rosatom. Die Inbetriebnahme des Jakutsk-SMR sei für 2028 geplant. Rosatom werde beim Bau mit der Corporation for the Development of the Far East and the Arctic (KRDV) zusammenarbeiten und habe dazu mit KRDV am 14. April 2023 eine Vereinbarung geschlossen.

Die Arbeiten am Jakutsk-SMR liegen gemäss Rosatom vor dem Zeitplan und die bautechnischen Untersuchungen sind bereits abgeschlossen. Mit Vorarbeiten wie dem Bau der Infrastruktureinrichtungen ausserhalb des Geländes und eines Camps für die ersten Arbeiter habe man schon begonnen. «Mehr als 2000 Tonnen Fracht wurden bereits an die Baustelle geliefert, und rund 80 Personen […] sind im Einsatz», so Rosatom. Ein erheblicher Teil des kohlenstofffreien Stroms werde man für die Erschliessung eines der grössten Goldvorkommens Russland, Kjutschus, der nahe gelegenen Zinnvorkommen Deputatskoje und Tirechtjach sowie zur Versorgung der Gemeinden Jakutiens verwenden.

Quelle

B.G. nach Rosatom, Medienmitteilungen, 14. und 21. April 2023

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