Schwacher Ausgang der Klimakonferenz in Kopenhagen

An der Weltklimakonferenz in Kopenhagen einigten sich die Delegierten lediglich auf einen Minimalkonsens. In einem zur Kenntnis genommenen, völkerrechtlich nicht bindenden politischen Papier, der «Übereinkunft von Kopenhagen», wird das Ziel formuliert, die Erderwärmung auf weniger als 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

14. Jan. 2010

Die COP15, die fünfzehnte Tagung der Conference of the Parties of the UN Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), fand vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen statt. Der Fahrplan der früheren Konferenz in Bali 2007 hatte vorgesehen, dass sich die Vertragsstaaten in Kopenhagen auf ein neues, verbindliches Regelwerk für den Klimaschutz nach 2012 – nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls – einigen. Das zentrale Abschlussdokument «Copenhagen Accord», die Übereinkunft von Kopenhagen, ist rechtlich nicht bindend, enthält aber als Minimalkonsens erstmals das konkrete Ziel, die Erderwärmung auf weniger als 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Auf die laut Wissenschaftern des Weltklimarats IPCC nötige Massnahme, den Treibhausgasausstoss bis 2050 mindestens zu halbieren, konnten sich die Delegierten jedoch nicht einigen.

Weder konkrete Ziele noch Fahrplan vereinbart

Die Übereinkunft von Kopenhagen enthält die Zusage, dass die entwickelten Staaten den Entwicklungsländern bis 2012 insgesamt USD 30 Mrd. (CHF 30 Mrd.) an Klimaschutz-Hilfen zur Verfügung stellen. Die Summe soll «im Rahmen von sinnvollen Linderungsmassnahmen und Transparenz bei ihrer Umsetzung» bis 2020 auf USD 100 Mrd. pro Jahr anwachsen, finanziert aus öffentlichen und privaten Quellen. Für das Management der Finanzinstrumente wurde beschlossen, einen grünen Klimafonds zu errichten. Die Delegierten einigten sich jedoch weder auf konkrete Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen noch auf einen Fahrplan für das weitere Vorgehen. Ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll kann somit frühestens an der 16. Vertragsstaatenkonferenz in Mexiko-Stadt vom 29. November bis 10. Dezember 2010 besiegelt werden. Die Industrieländer haben gemäss dem jetzt unterzeichneten Papier bis am 1. Februar 2010 Zeit, ihre Massnahmen zur Verminderung ihres Treibhausgasausstosses von 2012 bis 2020 bei der UNFCC anzumelden. Dies gilt auch für die USA, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben.

Kernenergie nur am Rande erwähnt

Das Foratom, die Dachorganisation der europäischen Atomforen, zeigt sich in ihrer Stellungnahme zu Kopenhagen enttäuscht über den Ausgang der Weltklimakonferenz. Die Tatsache, dass keine rechtlich bindende Vereinbarung zur Reduktion der Treibhausgasemissionen ausgearbeitet und unterzeichnet werden konnte, sei ein grosser Rückschlag für die globalen Klimaanstrengungen. Die klimafreundliche Kernenergie fand nur am Rande der Tagung Erwähnung: In den Verhandlungen wurde ein Passus gestrichen, wonach Kernenergieprojekte als Reduktionsmassnahmen ausgeschlossen sein sollen. Demnach dürfen Entwicklungsländer nun die Nutzung der Kernenergie in ihrer Liste von Reduktionsmassnahmen an den UNFCC aufführen. Der Entscheid, ob die Kernenergie und die CO2-Sequestrierung nach 2012 in die «Clean Development Mechanisms» (CDM) und «Joint Implementation-Projects» (JI) eingeschlossen werden dürfen, ist auf spätere Konferenzen verschoben worden.

Quelle

D.S. nach WNA, World Nuclear News und Foratom, Pressemitteilung, 21. Dezember 2009

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