Schweden: Erhöhung der Entsorgungsgebühr

Die schwedische Regierung hat die durchschnittliche Gebühr für die Entsorgung des nuklearen Abfalls auf 2,2 Öre (0,30 Rp.) je kWh heraufgesetzt. Damit beträgt die Gebühr in den nächsten drei Jahren mehr als doppelt so viel als bisher.

4. Jan. 2012

Das schwedische Entsorgungskonzept sieht die geologische Tiefenlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle vor. Finanziert wird die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken nach dem Verursacherprinzip über eine Gebühr auf dem erzeugten Strom. Rückstellungen der Betreiber in einen vom Staat verwalteten Fonds stellen die Deckung der Stilllegungskosten auch nach Ende des Kraftwerksbetriebs sicher.

Alle drei Jahre überprüft die Regierung die Höhe der Gebühren, um eine stabile Finanzierung der Entsorgung und Stilllegung zu gewährleisten. In einer Erklärung vom 22. Dezember 2011 teilte die Regierung nun mit, dass sie die durchschnittliche Gebühr je kWh von bisher 1 Öre (0,14 Rp.) auf neu 2,2 Öre festgelegt habe. Damit nimmt die Gebühr auf mehr als das Doppelte zu. Sie gilt vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014.

Die schwedische nukleare Aufsichtsbehörde Stralsäkerhetsmyndigheten (SSM) hatte im Oktober 2011 eine Erhöhung auf 3 Öre je kWh mit der Begründung beantragt, die geschätzten Kosten des geplanten geologischen Tiefenlagers für ausgediente Brennelemente rechtfertigten eine Verdreifachung der Gebühr. Die Regierung betrachtete jedoch eine Erhöhung auf 2,2 Öre je kWh als angemessen.

Quelle

M.A. nach SSM und schwedischer Regierung, Medienmitteilungen, 22. Dezember 2011

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