Schweden hebt Verbot des Uranabbaus auf

Das schwedische Parlament (Riksdag) hat dem Vorschlag der Regierung zugestimmt, den Uranabbau im Land wieder zuzulassen. Das im August 2018 in Kraft getretene Verbot der Erkundung, des Abbaus und der Verarbeitung von Uran wird damit zum 1. Januar 2026 aufgehoben.

18. Nov. 2025
Schwedischer Reichstag
Das schwedische Parlament hat am 5. November 2025 der Aufhebung des Uranabbau- und -explorationsverbots zugestimmt.
Quelle: hpgruesen via Pixabay

Schweden verfügt über sehr grosse Uranvorkommen, die zu den bedeutendsten in Europa zählen. Seit August 2018 galt im Land jedoch ein Verbot der Erkundung, des Abbaus und der Verarbeitung von Uran. Dieses Verbot hatte die damalige sozialdemokratisch-grüne Regierungskoalition unter Stefan Löfven auf den Weg gebracht und vom Parlament als Teil des schwedischen Umweltgesetzbuchs beschliessen lassen.

Die aktuelle schwedische Regierung von Ulf Kristersson plant den Bau neuer Kernkraftwerke zum Beispiel in Form kleiner, modularer Reaktoren (SMRs). Wie die bestehenden Kernkraftwerke benötigen auch diese Uran-Brennstoff und ebenso geht es bei der Uranversorgung um Energiesouveränität. Mehrere Firmen haben bereits ihr Interesse angekündigt, Uran abbauen zu wollen. Geringe Mengen werden im Rahmen bestehender bergbaulicher Tätigkeiten gewonnen, da bei der Gewinnung anderer Metalle Uran als Nebenprodukt anfällt.

Uran wieder als strategische Ressource anerkannt

Am 5. November 2025 verkündete das schwedische Parlament die Aufhebung des Uranabbau- und Uranexplorationsverbots per 1. Januar 2026: «Der Riksdag hat für den Vorschlag der Regierung zum Uranabbau in Schweden gestimmt. Der Beschluss sieht vor, dass der Uranabbau in Schweden erlaubt wird und Uran als Konzessionsmineral eingestuft wird, also als Mineral, das für die Gesellschaft besonders nützlich ist.» Gemäss Medienberichten ist der Beschluss zur Aufhebung des Verbots mit nur einer Stimme Unterschied äusserst knapp ausgefallen.

Der Beschluss halte zudem fest, so das schwedische Parlament, dass Tätigkeiten, bei denen geringe Mengen Uran gehandhabt würden, nicht genehmigungspflichtig seien und nicht dem kommunalen Veto unterlägen. Ein kommunales Veto bedeute, dass die Gemeinden durch einen lokalen politischen Beschluss entscheiden könnten, ob sie solche Tätigkeiten in ihrer Gemeinde zulassen oder nicht.

«Die Entscheidung markiert eine entscheidende Wende in der Energie- und Bergbaupolitik Schwedens und bringt die nationalen Vorschriften in Einklang mit den Zielen des Landes, die Energiesicherheit zu verbessern, seine Ambitionen im Bereich der Kernenergie zu unterstützen und seine Rolle bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu stärken», schrieb die District Metals Corp. auf X. Schweden verfüge über rund 27% der bekannten europäischen Uranressourcen.

Quelle

B.G. nach schwedischem Parlament, Medienmitteilung, 5. November 2025, sowie District Metals, Post auf X, 5. November 2025

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