Schweden will Kernkraftwerke gegen zukünftige politische Risiken absichern
Schweden plant den Neubau von Kernkraftwerken und ertüchtigt dazu die Gesetzgebung. Eine Sonderermittlerin der schwedischen Regierung soll Vorschläge erarbeiten, wie Kernkraftwerkseigentümer entschädigt werden können, wenn politische Entscheidungen zur Stilllegung führen. Damit sollen Investitionen in neue Reaktoren abgesichert und Planungssicherheit geschaffen werden.

Damit Schweden aus der Nutzung fossiler Brennstoffe aussteigen, die Industrie elektrifizieren, den Strombedarf decken und die Klimaziele erreichen kann, muss die planbare, fossilfreie Stromerzeugung massiv ausgebaut werden. Neue Kernkraftwerke sollen hierzu beitragen und die Versorgungssicherheit stärken. Für Planungs- und Investitionssicherheit sind langfristige und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich, die sich nicht mit jedem Regierungswechsel ändern könnten. Im Zuge des inzwischen aufgehobenen Atomausstiegs wurden Barsebäck-1 im November 1999 und Barsebäck-2 im Mai 2005 aus politischen Gründen vorzeitig stillgelegt – nach nur rund 24 respektive 28 Betriebsjahren. Der Betreiber erhielt damals eine Entschädigung.
Da seit der Aufhebung des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2010 keine Entschädigungsregelung mehr besteht, will die Regierung unter Ulf Kristersson eine neue Regelung schaffen. Eine parteiübergreifende Einigung zur Energiepolitik – insbesondere zum Neubau von Kernkraftwerken, zur Netzentwicklung und zu Klimafragen – scheiterte am 18. September 2025. Die nächste Wahl des Schwedischen Reichstags wird im September 2026 stattfinden. Umfragen sehen derzeit die linke Opposition vorne, doch der Wahlausgang bleibt offen.
Sonderermittlerin soll Entschädigungsrahmen klären
Die Sonderermittlerin und Regulierungsjuristin Anne Vadasz Nilsson, wurde beauftragt, bis Ende 2026 einen vollständigen Vorschlag zur Einführung eines neuen Entschädigungsrechts vorzulegen. Bereits zum 29. Juni 2026 ist ein Teilbericht über Entschädigungen bei abgebrochenen Neubauprojekten fällig. Die Sonderermittlerin soll klären, wer im Fall politischer Eingriffe Anspruch auf Entschädigung hat, welche Entscheidungen darunterfallen, ob auch vorzeitig abgebrochene Investitionen einbezogen werden können und nach welchen Kriterien die Entschädigung berechnet und finanziert werden soll. Zudem soll sie gesetzgeberische Vorschläge vorlegen und prüfen, ob diese mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
Rechtssicherheit soll Investitionen erleichtern
Energieministerin Ebba Busch betonte bei der Vorstellung des Untersuchungsauftrags, dass Investoren vor politischen Risiken geschützt werden müssten: «Als Eigentümer eines Kernkraftwerks soll man nicht befürchten müssen, dass die Politik neuen Kernkraftwerken den Boden unter den Füssen wegzieht. Ein neues Recht auf Entschädigung kann die Sicherheit für die Eigentümer erhöhen und zu mehr Investitionen in die schwedische Kernkraft führen.» Laut Klimaministerin Romina Pourmokhtari sei das politische Risiko bei Kernkraft besonders hoch, weil es sich um sehr langfristige Investitionen handle: «Die wirtschaftlichen Risiken, die für neue Kernkraftwerke eingegangen werden, müssen gegen politische Willkür abgesichert werden», so Pourmokhtari. «Jetzt machen wir es schwieriger, die bestehenden oder geplanten Kernkraftwerke aus politischen Gründen stillzulegen», sagte Tobias Andersson, wirtschaftspolitischer Sprecher der Parte und ergänzte: «Wir schaffen die juristischen Voraussetzungen dafür, dass abgeschlossene Verträge auch eingehalten werden.»
Quelle
B.G. nach Schwedischer Regierung, Medienmitteilung und offizieller Untersuchungsauftrag mit Auftragsdokument, 2. Oktober 2025
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