Schweiz: Bundesrat unterstützt Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke

Die FDP-Fraktion hat am 28. September 2022 das Postulat «Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke als langfristige Option gegen eine Stromlücke» eingereicht. Der Bundesrat hat am 23. November 2022 die Annahme des Postulats beantragt.

28. Nov. 2022
KKW Leibstadt
Der Bundesrat hat ein Postulat der FDP-Fraktion gutgeheissen, das den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke als langfristige Option gegen eine Stromlücke bezweckt. Auch zukünftig sollen die Kernkraftwerke – und damit auch jenes in Leibstadt im Bild – einen Betrag zur Dekarbonisierung und zur Versorgungssicherheit leisten.
Quelle: Max Brugger / Nuklearforum Schweiz

Das im Nationalrat eingereichte Postulat 22.4021 der FDP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, «in einem Bericht darzulegen, welche regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um den Erhalt der bestehenden Kernkraftwerke zugunsten eines Langzeitbetriebs zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit dieser Werke zu gewährleisten». Zudem wird vom Bundesrat verlangt, dass dieser in diversen Optionen aufzeigt, wie «u.a. die Kostenstruktur der Betreiber entlastet oder zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden könnten, um die nicht-amortisierbaren Investitionen in die Sicherheit zugunsten eines Langzeitbetriebs von Kernkraftwerken zu decken».

In der Begründung zur Einreichung des Postulats hebt die FDP-Fraktion hervor, dass die Kernkraft im heutigen Strommix der Schweiz einen zentralen Anteil von rund 30% aufweise. Die Kernenergie leiste somit vor allem in den kritischen Wintermonaten einen hohen Beitrag zur Versorgungssicherheit. «In Anbetracht der diversen Herausforderungen der langfristigen Stromversorgung wie der steigende Verbrauch bis 2050 u.a. in Folge der Dekarbonisierung braucht es auch in der näheren Zukunft einen breiten Strommix aus Wasserkraft, Kernenergie und neuen Erneuerbaren» geht die FDP-Fraktion auf die Bedeutung der Kernenergie ein.

Gemäss Energiestrategie 2050 dürfen die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Die FDP-Fraktion merkt in ihrem Postulat somit an, dass «es keine Laufzeitbeschränkung im jetzigen Kernenergiegesetz gibt». Trotzdem sei der Betrieb dieser Kernkraftwerke aber zeitlich begrenzt. Die zwei möglichen Gründe für Stilllegungen sieht die FDP bei den Faktoren Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. «Letzterer war der Grund für die Stilllegung des KKW Mühleberg», so das Postulat.

Bei der Sicherheit geht die FDP-Fraktion auf die Rahmenbedingungen ein, die bei einer Laufzeit von rund 50 Jahren unberechenbarer würden. «Unklar ist dabei vor allem, wie viel Investitionen notwendig sind, um eine längere Laufzeit mit genügend hohen Sicherheitsbedingungen zu erreichen. Zudem ist unklar, wie sich die weltweiten Sicherheitsanforderungen entwickeln werden», heisst es im Postulat. Damit nicht rein betriebswirtschaftliche Gründe den Ausschlag für eine Abschaltung von bestehenden Kernkraftwerken geben würden, brauche es bereits jetzt Abklärung zugunsten eines sicheren Langzeitbetriebs sowie die Klärung der genannten Unsicherheiten. Die dafür notwendigen Hintergrundinformationen u.a. zu den regulatorischen Rahmenbedingungen solle der Bundesrat in einem Bericht zusammentragen, fordert die FDP-Fraktion.

Bundesrat beantragt Annahme der Postulats
In seiner Stellungnahme vom 23. November 2022 hält der Bundesrat fest, dass die Kernkraftwerksbetreiber bereits mit einer Betriebsdauer von 60 Jahren planen und darauf ihre Investitionen und deren Amortisation ausrichten würden. Vor diesem Hintergrund gehe der Bundesrat davon aus, dass ein Langzeitbetrieb ohne finanzielle Unterstützung des Bundes wirtschaftlich möglich sei. «Dennoch ist er [der Bundesrat] bereit, mögliche Anpassungen der Rahmenbedingungen für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke zu prüfen, um den nahtlosen Übergang zu einem schweizerischen Strommix mit ausschliesslich erneuerbaren Energien zu gewährleisten», schreibt der Bundesrat und beantragt die Annahme des Postulats. Darüber muss nun der Nationalrat beraten, in dem das Postulat eingereicht wurde.

Quelle

B.G. nach Schweizer Parlament, Postulat 22.4021 der FDP-Fraktion, 28. September 2022 sowie Bundesrat, Stellungnahme und Antrag, 23. November 2022

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