Schweiz: Neuorganisation der nuklearen Sicherheitsaufsicht bewilligt

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (EnsiG) verabschiedet. Damit soll die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verselbständigt und unter der Bezeichnung Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat (Ensi) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die HSK, die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie, ist heute organisatorisch Teil des Bundesamtes für Energie (BFE).

17. Okt. 2006

Konsequente Trennung der Behörden

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Vorgaben des Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit umgesetzt. Diese verlangen eine formelleTrennung der Bewilligungsbehörden beziehungsweise eine wirksame Aufgabentrennung zwischen den nuklearen Sicherheitsbehörden und anderen Stellen oder Organisationen, die sich mit der Nutzung der Kernenergie befassen. Auch das vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedete Sicherheitskontrollgesetz sieht die Trennung der Sicherheitsaufsicht von den übrigen Aufgaben eines Amtes vor. Mit der Verselbständigung der HSK wird diese Forderung konsequent umgesetzt.
Das Ensi wird die gleichen Aufgaben haben, die heute von der HSK wahrgenommen werden. Die Kosten des Ensi werden wie bisher zu etwa 98% durch Gebühreneinnahmen und Aufsichtsabgaben gedeckt. Im verabschiedeten Gesetzesentwurf hält der Bundesrat an der bereits im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Aufhebung der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) fest.
Die Botschaft und der Gesetzesentwurf zum EnsiG sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sind auf der Internetseite des BFE verfügbar.

Quelle

D.S. nach BFE, Medienmitteilung, 18. Oktober 2006

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