Schweiz ratifiziert internationale Übereinkommen im Bereich der Kernenergiehaftpflicht

Die Schweiz hat die revidierten internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel im Bereich der Kernenergiehaftung ratifiziert. Durch die Ratifizierung dieser Übereinkommen gelten in der Schweiz die gleichen Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen sowie die gleichen verfahrensrechtlichen Vorschriften wie in allen Unterzeichnerstaaten.

7. Juli 2009

Im Februar 2004 hatte der Bundesrat die Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert. Voraussetzung dafür war die Übernahme des darin festgelegten internationalen Haftungssystems in die schweizerische Gesetzgebung. Mit der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, die das Parlament am 13. Juni 2008 verabschiedet hat, ist diese Voraussetzung erfüllt, sodass die Schweiz die Revisionsprotokolle der beiden Übereinkommen Ende März 2009 ratifizieren konnte.

Im Rahmen der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes wurde die minimale national aufzubringende Deckungssumme von CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. erhöht und so an die Vorgaben des internationalen Haftungssystems angepasst. Dieses sieht drei Entschädigungstranchen vor:

  • EUR 700 Mio. (rund CHF 1050 Mio.) aus Mitteln des Inhabers der Kernanlage respektive dessen Versicherung
  • EUR 500 Mio. (rund CHF 750 Mio.) aus Mitteln des Inhabers der Kernanlage respektive dessen Versicherung oder des Staates, in dem die Anlage steht
  • EUR 300 Mio. (rund CHF 450 Mio.) aus Mitteln aller Vertragsstaaten, die diese Summe nach einem festgelegten Schlüssel aufbringen müssen

Die gesamte Deckungssumme beträgt damit rund CHF 2,25 Mrd. Die erste Tranche basiert auf dem Pariser Übereinkommen, die Entschädigungssummen der zweiten und dritten Tranche sind im Brüsseler Zusatzübereinkommen geregelt.

Kernenergiehaftpflichtgesetz und internationale Übereinkommen noch nicht in Kraft

Das im Juni 2008 verabschiedete Kernenergiehaftpflichtgesetz kann erst in Kraft gesetzt werden, wenn das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen rechtskräftig wird. Dafür ist dessen Ratifizierung durch mindestens zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten erforderlich. 13 dieser 15 Unterzeichnerstaaten sind Mitglieder der EU. Der EU-Rat der EU hat entschieden, dass alle EU-Unterzeichnerstaaten das Pariser Übereinkommen gemeinsam ratifizieren müssen. Die Voraussetzungen dazu bestehen derzeit allerdings erst in fünf dieser EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande), sodass es noch einige Zeit dauern kann, bis das Revisionsprotokoll zum Pariser Übereinkommen gilt.

In der Zwischenzeit laufen in der Schweiz die Arbeiten zur neuen Kernenergiehaftpflichtverordnung. Diese soll der Bundesrat voraussichtlich im Jahr 2010 verabschieden und danach zusammen mit dem neuen Kernenergiehaftpflichtgesetz in Kraft setzen.

Quelle

M.A. nach Bundesamt für Energie, Medienmitteilung, 6. Juli 2009

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