Schweiz: vierter Bericht zum internationalen Übereinkommen über die nukleare Sicherheit

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat Anfang September 2007 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) den vierten Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der Bericht legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

25. Sep. 2007

Die 60 Vertragsstaaten, die das internationale Übereinkommen über die nukleare Sicherheit (Convention of Vienna on Nuclear Safety 1994) bisher ratifiziert haben, müssen bis Ende September 2007 ihren Statusbericht bei der IAEO einreichen. Die Schweiz hat das Übereinkommen im Oktober 1995 unterschrieben und im September 1996 ratifiziert. Ziel dieses Übereinkommens ist, in den Unterzeichnerstaaten ein hohes Mass an nuklearer Sicherheit zu erreichen und zu erhalten, um Mensch und Umwelt vor Strahlenschäden zu schützen und Unfälle in Kernkraftwerken mit Austritt von Radioaktivität zu vermeiden. Anlässlich einer Tagung im April 2008 in Wien wird die Erfüllung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten überprüft.

Die Schweiz wird die Ziele des Übereinkommens weiterverfolgen und sich laufend am internationalen Stand von Wissenschaft und Technik orientieren. Mit der baldigen rechtlichen Verselbständigung der HSK zum Ensi (Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat) wird sie zudem eine der bisher formal noch nicht vollständig umgesetzten Vorgaben erfüllen.

Der vierte Schweizer Statusbericht ist im Internet auf der Website der HSK in englischer Sprache abrufbar.

Quelle

D.S. nach Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Pressemitteilung, 17. September 2007

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