Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland 2023
Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, die sich in Schweizer Eigentum befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 22. März 2024 die Bestandszahlen für 2023 veröffentlicht.
In der Schweiz sind nur die Betreiber von Kernanlagen Eigentümer von Kernmaterial im Ausland. Dieses Material befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Schweden und den USA.
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Natururan zu Brennelementen. Sie hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab.
Bestandszahlen Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 22. März 2024