Schweizer Wirtschaft steht hinter CO2-Gesetz
Dr. Rudolf Ramsauer, Präsident der EnAW (Energie-Agentur der Wirtschaft), äussert sich im "Energie Extra 4/2001" zum Rahmenvertrag zwischen Uvek (eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und EnAW für die Umsetzung des Energie- und CO2-Gesetzes. Der Rahmenvertrag wurde am 2. Juli 2001 unterzeichnet. Gleichentags wurde auch die Richtlinie über die freiwilligen Massnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen vorgestellt. Ramsauers Text ist im Folgenden wiedergegeben.
"Die Wirtschaft unterstützt die klimapolitischen Zielsetzungen des Bundes und eine nachhaltige Energiepolitik. Die nun vorliegende Richtlinie zur Umsetzung des CO2-Gesetzes zeigt, dass der Weg über eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft auf neuartige Weise Erfolg versprechend sein kann. Die Wirtschaft hat mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) die Voraussetzung geschaffen, den in der Verfassung verankerten Auftrag des Bundes zu erfüllen, nämlich die Energieeffizienz zu fördern und die CO2-Emmissionen zu reduzieren. Im Rahmenvertrag zwischen Uvek und EnAW zur Umsetzung des Energie- und CO2-Gesetzes sind die Eckpfeiler und Regeln für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat festgelegt.
Das CO2-Gesetz ist der Weg der Schweiz zur Umsetzung des im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Prozesses zum Klimaschutz. Im Vordergrund stehen freiwillige Massnahmen wie Zielvereinbarungen und die Einbindung in ein begleitendes Monitoring-System. Nach wie vor betrachten wir das CO2-Gesetz als den besten Weg zu einem wirksamen Klimaschutz. Da und dort sind Stimmen laut geworden, die das Gesetz grundsätzlich in Frage stellen. Die Wirtschaft hat zum CO2-Gesetz ja gesagt, sie steht zum CO2-Gesetz. Wir wollen jetzt alles unternehmen, um es in die Praxis umzusetzen und dabei konkrete Erfahrungen zu sammeln.
Auch für die Wirtschaft ist Nachhaltigkeit ein zentrales Anliegen. Nachhaltigkeit beruht auf den drei Pfeilern Wirtschaftsverträglichkeit, Sozialverträglichkeit und Umweltverträglichkeit. Keiner der drei Pfeiler kann eine Vorrangstellung beanspruchen. Bei der Festlegung der Leitplanken zur Umsetzung des CO2-Gesetzes durfte deshalb keine Wachstumsbremse eingebaut werden. Wachstum ist die Voraussetzung für Investitionen, die ihrerseits die Voraussetzung für die verstärkte Verbesserung von Energieeffizienz sind. Wenn man Ziele zur CO2-Begrenzung gemäss den technischen und wirtschaftlich ausschöpfbaren Potenzialen setzt, muss man das voraussichtliche Produktionswachstum miteinbeziehen. Prognosen sind aber selten richtig. So ist es eine gute Lösung, die gesetzten Ziele im Nachhinein entsprechend dem effektiv eingetretenen Wachstum zu korrigieren. Damit werden die Unternehmungen an ihren Anstrengungen zur CO2-Begrenzung gemessen und nicht an Zufälligkeiten des wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses.
Die EnAW stellt jenes Netz der Wirtschaft zur Verfügung, über das mit Hilfe von vertraglich verpflichteten Moderator/innen das Wissen zur Steigerung der Energieeffizienz an die Akteure der Wirtschaft herangetragen wird. Der Bund kann so den im Energie-Artikel der Verfassung verankerten Auftrag zur Steigerung der Energieeffizienz optimal und praxisnah erfüllen. Die Hauptlast tragen die Unternehmen, indem sie Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auch dort vermehrt umsetzen, wo dies nicht ohne weiteres gegeben erscheint.
Wir sind überzeugt, dass die partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat der einzige Weg ist, der zum energie- und klimapolitischen Erfolg führen kann."
Quelle
Dr. Rudolf Ramsauer