Slowenien: Laufzeit des Kernkraftwerks Krško aufgrund erteilter Umweltgenehmigung bis 2043 verlängert

Als erstes Land in Europa hat Slowenien das komplexe Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung – unter Einbezug aller Nachbarländer – bei der Laufzeitverlängerung eines Kernkraftwerks durchgeführt. Das Ministerium für Umwelt und Raumplanung hat aufgrund der nun vorliegenden Umweltgenehmigung die Betriebsdauer des Kernkraftwerks Krško um weitere 20 Jahre bis 2043 verlängert.

18. Jan. 2023
Slowenischer Minister für Umwelt und Raumplanung, Uroš Brežan
Am 16. Januar 2023 verkündete der Minister für Umwelt und Raumplanung, Uroš Brežan, dass Slowenien als erstes Land in Europa erfolgreich eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Verlängerung der Betriebsdauer durchgeführt habe. Er hat somit dem Kernkraftwerk Krško die Umweltgenehmigung für einen Betrieb bis 2043 erteilt.
Quelle: Slowenisches Ministerium für Umwelt und Raumplanung

Das slowenische Kernkraftwerk Krško wurde 1983 kommerziell in Betrieb genommen und war ursprünglich für eine Mindestbetriebsdauer von 40 Jahren vorgesehen. Gemäss Nuklearna Elektrarna Krško (NEK), der Betreiberin und Eigentümerin des Kernkraftwerks, wurden «zahlreiche sicherheitstechnische und andere Nachrüstungen vorgenommen sowie zahlreiche Analysen durchgeführt» und mit «einer Reihe grösserer Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit» so «die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Kernkraftwerk Krško noch mindestens weitere zwanzig Jahre, also bis Ende 2043, betrieben werden kann».

Krško besitzt somit eine gültige, zeitlich unbegrenzte Betriebsgenehmigung, muss aber alle 10 Jahre eine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) durchführen, die von der zuständigen Behörde – dem Amt der Republik Slowenien für nukleare Sicherheit – zu genehmigen ist. Die slowenische Regierung ist zuversichtlich, dass die laufende PSÜ des Jahres 2023 erfolgreich abgeschlossen werden kann. Auch die Umsetzung der meisten anderen Auflagen der Regulierungsbehörden seien bald abgeschlossen. Obwohl zuerst nicht vorgesehen, wurde NEK aufgrund einer Klage von Nichtregierungsorganisationen (NGO) von der Umweltagentur der Republik Slowenien (ARSO) am 2. Oktober 2020 dazu verpflichtet, für die Verlängerung der Betriebsdauer bis 2043 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und eine Umweltgenehmigung einzuholen.

Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung
«Das Ministerium für Umwelt und Raumplanung hat unter der Leitung von Minister Uroš Brežan als erstes [Land] in Europa das komplexe Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Kernkraftwerk Krško durchgeführt», schrieb das Ministerium am 16. Januar 2023 und gab bekannt: «Die Umweltgenehmigung für die Verlängerung der Betriebsdauer von Krško um weitere 20 Jahre (bis 2043) wurde der NEK am 13. Januar 2023 erteilt.»

Mit dem Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung habe Slowenien die internationalen, europäischen und slowenischen Vorschriften eingehalten, liess das Ministerium verlauten. Explizit hob es dabei das Übereinkommen über grenzüberschreitende Umweltauswirkungen (Espoo-Konvention) und die neuesten Leitlinien der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) hervor. An dem grenzüberschreitenden Verfahren seien mit Kroatien, Österreich, Italien und Ungarn alle Nachbarländer Sloweniens sowie Deutschland beteiligt gewesen, teilte das Ministerium mit und ergänzte, dass auch NGOs die Teilnahme gewährt worden sei.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden gemäss Uroš Brežan sämtliche Umweltthemen behandelt. Am meisten seien aber «über Verbesserungen zur Gewährleistung der Sicherheit, die Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Umweltkatastrophen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und externen Faktoren sowie die Auswirkungen auf das Kühlwasser angesichts des Erwärmungstrends der Wasserläufe im östlichen Teil Sloweniens» diskutiert worden. Da sich das Kernkraftwerk Krško in einer Erdbebenzone befinde, sei das Thema Erdbebensicherheit ebenfalls ein wichtiger Schwerpunkt gewesen, so der Minister. Mit der Erdbebensicherheit sprach er auch einen der wichtigsten Kritikpunkte seitens Österreich an. Stimmen aus Österreich kritisieren die Erteilung der Umweltgenehmigung.

Einzelheiten zum Kernkraftwerk Krško
Das Kernkraftwerk Krško liegt rund 20 km von der kroatischen Grenze entfernt und befindet sich etwa 40 km westlich von Zagreb. Das einzige Kernkraftwerk Sloweniens verfügt über einen Westinghouse-Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 688 MW. Eigentümerin und Betreiberin von Krško ist NEK, ein Gemeinschaftsunternehmen der kroatischen Hrvatska Elektroprivreda (HEP-Gruppe) und des slowenischen Staatsunternehmens Gen-Energija – das Kernkraftwerk ist somit zu gleichen Teilen im Besitz von Slowenien und Kroatien. 2021 wurde bekannt, dass es Pläne für eine zweite Kernkraftwerkseinheit am Standort Krško gibt.

Quelle

B.G. nach slowenisches Ministerium für Umwelt und Raumplanung, Medienmitteilung, 16. Januar 2023 sowie Umweltverträglichkeitsbericht

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